Alkoholfahrt zerstört Familie

Dass Alkohol Probleme nicht löst, sondern sie nur noch schlimmer macht, erlebt eine Frau von der Mosel. Sie hat mit einem Unfall nicht nur einer Familie mit elf Kindern die Mutter genommen, sondern sich selbst wegen ihrer Schuldgefühle noch unglücklicher gemacht.

 Tödlicher Unfall: Zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten wurde die Verursacherin des Unfalls auf der A 48 verurteilt. Foto: Jens Weber

Tödlicher Unfall: Zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten wurde die Verursacherin des Unfalls auf der A 48 verurteilt. Foto: Jens Weber

Cochem/Gerolstein. Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der A 48 zwischen Kaisersesch und Kaifenheim musste im Juli 2008 eine Mutter von elf Kindern ihr Leben lassen. Verschuldet hatte den Tod der 52-jährigen Frau aus dem Raum Gerolstein, die als Beifahrerin mit ihrem Mann in Richtung Koblenz unterwegs war, eine 44-jährige Frau aus einem Moselort. Aus den Zeugenaussagen vor dem Cochemer Amtsgericht, wo sich die Fahrerin wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung zu verantworten hatte, ergab sich folgender Unfallablauf: Die Angeklagte hatte mit zwei Promille Alkohol im Blut den vor ihr fahrenden Wagen des Ehepaares zu spät bemerkt. Trotz heftigen Bremsens erfasste sie das Auto hinten links, sodass dieses ins Schleudern kam, sich mehrmals überschlug und auf den Betonpfosten eines Hinweisschildes prallte.

Den vorausfahrenden Wagen zu spät bemerkt



Das Urteil des Amtsgerichts für die folgenschwere Alkoholfahrt: Ein Jahr und drei Monate soll die Angeklagte absitzen, eine Bewährung ließ Amtsrichter Wilfried Johann nicht zu. Seine Begründung: "Sie haben schwere Schuld auf sich geladen, denn sie sind verantwortlich für den Tod einer Mutter von elf Kindern." Zwar sei sich die bislang nicht vorbestrafte Angeklagte ihrer Schuld bewusst, und es sei davon auszugehen, dass sie nie wieder straffällig werde, dennoch: "Die gängige Rechtsprechung verbietet eine Bewährung, wenn bei verschuldetem Unfalltod Alkoholmissbrauch im Spiel ist. Das Urteil muss generalpräventiv wirken, die Bevölkerung würde ein Bewährungsurteil nicht verstehen."

Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und sechs Monate beantragt. Auch er sah durchaus die schwierige Lebenssituation der Angeklagten, die sehr schuldbewusst und in Tränen aufgelöst auf der Anklagebank saß. Sie schilderte die Gründe ihrer Alkoholsucht, in die sie geraten war, weil sie den Tod ihres Ehemannes nicht verkraften konnte, den sie lange gepflegt hatte. Der Staatsanwalt: "Jeder macht Fehler, aber eines muss jedem klar sein: Wer Alkohol trinkt, darf unter keinen Umständen Auto fahren."

Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe seiner Mandantin. Er führte mehrere Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) an, der eine Bewährung nicht "automatisch ausschließt". Es sei immer der Einzelfall zu prüfen, sagte der Anwalt. Er führte die Gründe für den Alkoholmissbrauch seiner Mandantin an, aber auch ihre sehr labile psychische Verfassung nach dem Unfall. Bereits zweimal musste die Frau wegen konkreter Selbstmordgefährdung in die Psychiatrie eingewiesen werden. Derzeit unterzieht sie sich einer Entzugstherapie, die verlängert werden müsse.

Als Nebenkläger saß der Ehemann des Opfers der Angeklagten gegenüber. Auch sein Schicksal und das seiner Kinder ist durch die Schuld der Angeklagten schwer. Die vier minderjährigen Kinder werden von einer älteren Tochter versorgt, die deswegen ihre Ausbildung unterbrach. Der Familienvater macht eine Umschulung, weil er nicht mehr als LKW-Fahrer arbeiten kann. Nur mit Mühe gelang es dem 55-Jährigen, die Schreckensfahrt auf der A 48 zu beschreiben: "Nach einem Quietschen durch heftiges Bremsen hörte ich nur einen Knall, und der Wagen geriet ins Schleudern."

Wie durch ein Wunder konnte der Mann mit starken Prellungen aus dem Fahrzeugwrack kriechen. Ein traumatisches Erlebnis: Er sah seine Ehefrau auf der Fahrbahn liegen, ohne Kopf und mit abgetrenntem Bein.

Ein Sachverständiger stellte eindeutig fest, dass die angeschnallte Frau dennoch durch die äußerst heftigen Schleuderbewegungen aus dem Wagen gerissen wurde. Klar ist für den Gutachter auch, dass die Angeklagte den Unfall allein verschuldet hat.

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