Alkoholkontrollen bei Kindern und Jugendlichen - Polizei und Jugendämter wieder gemeinsam auf Streife

Trier · Die Polizei und die Jugendämter nehmen auch in diesem Jahr an den närrischen Tagen wieder gezielte gemeinsame Kontrollen vor, um den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche und Kinder einzudämmen.

Mit dem im letzten Jahr erstmals umgesetzten Interventionsmodell gehen Jugendämter und Polizei gemeinsam gegen den Alkoholmissbrauch an Weiberfastnacht durch Jugendliche und Kinder vor. Ein gemeinsames Team aus Mitarbeitern von Jugendamt und Polizei kümmert sich um Kinder und Jugendliche, die angetrunken oder mit verbotenen Alkoholika auffallen. Ein Glasverbot am 3. März auf dem Trierer Hauptmarkt, offensive Jugendschutzkontrollen und eine deutliche Polizeipräsenz sollen mithelfen, dass die tollen Tage ohne Alkoholexzesse verlaufen.

"Traditionell" wird die Trierer Polizei zusammen mit den Jugendämtern der Stadt und des Landkreises Trier-Saarburg sowie der Bundespolizei an Weiberdonnerstag Jugendschutzkontrollen vornehmen. Ab 7 Uhr werden die gemeinsamen Streifen unterwegs sein und gezielt Anlaufstellen Jugendlicher sowie Geschäfte, in denen Alkohol verkauft wird, aufsuchen. Das Konzept hat sich nach Angaben der Trierer Polizei im letzten Jahr bewährt. Es soll mithelfen, dass sich weniger Kinder und Jugendliche mit für sie verbotenen alkoholischen Getränken versorgen, diese konsumieren und im schlimmsten Fall mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landen. Polizei und Jugendamt werden sowohl die Geschäfte und Gaststätten, aber auch Jugendliche selbst intensiv kontrollieren. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden laut Polizei konsequent verfolgt.

Das Konzept sieht auch die Versorgung solcher Kinder und Jugendlicher vor, die angetrunken oder mit verbotenen Alkoholika angetroffen werden. Sie werden in die Räume des Sachgebiets Jugend der Polizeidirektion Trier gebracht. Hier kümmern sich Mitarbeiter des Jugendamtes und des Sachgebiets Jugend um sie, organisieren eventuell eine ärztliche Versorgung, informieren die Erziehungsberechtigten und sorgen dafür, dass sie ihre Kinder dort abholen. Ziel ist es, Alkoholexzesse und Saufgelage insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern und den Fastnachtern ein fröhliches Feiern zu ermöglichen.

Das vom Ordnungsamt der Stadt Trier erlassene Glasverbot an Weiberfastnacht, 3. März, von 11 bis 18 Uhr auf dem Trierer Hauptmarkt und eine starke polizeiliche Präsenz sollen für einen unbeschwerten Auftakt der "fünften Jahreszeit" sorgen. Gemeinsam mit dem kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Trier werden Polizeibeamte an allen Zugängen zum Hauptmarkt die Einhaltung des Glasverbots und der Jugendschutzbestimmungen überwachen.

"Jugendamt und Polizei appellieren an die Eltern, mit ihren Kindern offen über das Thema zu sprechen. Jeder Rausch ist eine Vergiftung und ernst zu nehmende Gesundheitsgefährdung. Nur gemeinsam können die Verantwortlichen diese Gefahren minimieren", sagt Monika Peters vom Polizeipräsidium Trier. Grundsätzlich gelte ein absolutes Verbot der Abgabe von Alkohol - z.B. Bier, Biermixgetränke, Sekt, Wein oder Viez - an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Mixgetränken - Breezer oder Alkopops - an Personen unter 18 sei nach wie vor untersagt.

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