Alkoholverbot an Weiberdonnerstag in der Innenstadt: Trierer zieht vor Gericht

Trier · Ein Trierer Bürger will sich das Alkohol- und Glasverbot der Stadt Trier an Weiberdonnerstag in weiten Teilen der Innenstadt nicht bieten lassen. Er ist mit einem Antrag vor das Verwaltungsgericht gezogen, ihm vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.

 Weiberfastnacht in Trier. (Archivfoto)

Weiberfastnacht in Trier. (Archivfoto)

Foto: Friedemann Vetter

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier wird noch heute über den Antrag entscheiden und die Entscheidung im Anschluss daran mitteilen. Das Verbot sollte am morgigen Weiberdonnerstag in Kraft treten.

Der Bürger, der vor Gericht zog, fühlt sich nach Mitteilung des Verwaltungsgerichts rechtswidrig in seinen Rechten beeinträchtigt.

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