Als Justitia Hasso von der Leine ließ

TRIER. Fast 3000 Hunde sind in Trier angemeldet. Die Stadt muss Hasso und Co. Zonen zur Verfügung stellen, in denen sie ohne Leine frei laufen dürfen – so lautet das Leinenzwang-Urteil des Amtsgerichts Trier vom August 2005, das ein Hundezüchter aus Hetzerath erstritten hatte. Das Ordnungsamt arbeitet deshalb an einer neuen Gefahrenabwehrverordnung.

"Wir haben viele Grünbereiche im Stadtgebiet, die sich zum freien Auslauf eignen", sagt Ordnungsdezernentin Christiane Horsch. "Im Prinzip wissen wir, wie unsere Gefahrenabwehrverordnung aussehen müsste. Wir müssen sie nur präzisieren und verständlich erklären, wo ein Hund frei laufen darf und wo nicht." Immerhin: Einen Hundeauslaufplan gibt es bereits. Dieser wird in das neue Verwaltungswerk integriert, das Ergebnis soll noch vor dem Sommer fertig sein.Es begann mit einem Spaziergang

Dabei lagen die Ursprünge des Kampfs um die Freiheit der Hunde gar nicht in Trier. Als der Jäger und Hundezüchter Wilhelm Jungen eines Morgens in Frühjahr 2004 mit drei Weimeraner Jagdhunden auf einem Weg bei Zemmer-Rodt in der Verbandsgemeinde (VG) Trier-Land einer Spaziergängerin begegnete, war noch nicht abzusehen, dass in diesem Augenblick eine Justiz-Lawine losgetreten wurde. Die Dame zeigte Jungen an, denn seine Hunde waren ohne Leine unterwegs. Die Gefahrenabwehrverordnung der VG Trier-Land war bis dato eindeutig: Wer Fifi aus dem Haus lässt, muss ihn an die Leine legen. Dieser generelle Leinenzwang brachte Jungen einen Bußgeldbescheid über 100 Euro ein. Doch er zahlte nicht. Seine Argumentation: "Diese Gefahrenabwehrverordnung verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Verfassung und die höherrangige Tierschutz-Hundeverordnung." Kurz gesagt: Ein Hund muss auch mal frei laufen dürfen. So sah es auch das Amtsgericht Trier. Jungen bekam Recht, die VG Trier-Land musste ihre Gefahrenabwehrverordnung novellieren. Der Verbandsgemeinderat fasste diesen Beschluss einstimmig im November 2005. Doch nach diesem ersten Sieg wurde Jungen erst richtig warm. Er wandte sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Landesordnungsbehörde stellte fest, dass nicht nur Trier-Land, sondern noch acht weitere Kommunen - auch Trier - zu streng zu Fifi und Hasso waren und ihre Gefahrenabwehrverordnungen aktualisieren müssen. Momentan gilt in Trier diese Regelung: Außerhalb von Fahrbahnen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen, Park-, Grün- und Erholungsanlagen, Sportanlagen und Friedhöfen dürfen Hunde auf "offenem Gelände fern der Wohnbebauung" frei laufen. Der rechtlich versierte Hundezüchter Jungen hat seine Mitarbeit bei der Erstellung der neuen Verordnung angeboten: "Trier könnte ein Pilotprojekt auf die Beine stellen, das landes- oder sogar bundesweit Vorbildcharakter für Leinenzwang-Regelungen haben könnte." Das Ordnungsamt will mit ihm "in Kontakt treten".

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