Prozess „Alter Kunde“ auf der Anklagebank

Trier. · Räuberische Erpressung lautet der Vorwurf gegen einen 63-Jährigen. Gegen den mutmaßlichen Bankräuber wird seit gestern vor dem Landgericht verhandelt.

 Vor dem Landgericht Trier muss sich ein mutmaßlicher Bankräuber verantworten.

Vor dem Landgericht Trier muss sich ein mutmaßlicher Bankräuber verantworten.

Foto: Fritz-Peter Linden

Das war eine heftige Schrecksekunde, den die Angestellte der Deutschen Bank an der Trierer Hosenstraße am 8. August 2019 erleben musste: Laut Anklageschrift von Staatsanwalt Wolfgang Spieß soll an dem Tag gegen 16.25 Uhr ein älterer Mann den Kassenraum betreten und erklärt haben: „Das ist ein Überfall, keine Polizei, geben sie mir Geld.“

Die eingeschüchterte Mitarbeiterin habe ihm daraufhin 330 Euro in Rollen verpacktes Münzgeld gegeben, mit dem der Mann dann verschwunden sei. Zwei Tage nach dem Überfall klingelte die Polizei an einer Wohnung in Trier-Kürenz und nahm den Bewohner als dringend Tatverdächtigen fest.

Kurze Zeit später folgte sein Geständnis. Eine genaue Täterbeschreibung und die Art seines Vorgehens hatte die Polizei auf die Spur des Mannes gebracht, der als Angeklagter vor der Ersten Großen Strafkammer sitzt. Der 63-Jährige gebürtige Trierer gilt bei Polizei und Justiz als „uralter Kunde“. Mit Sicherheit wird man im Lauf der weiteren Beweisaufnahme „Schaffen und Werk“ des Mannes beleuchten.

Vermutlich hat er dieselbe Bank an der Hosenstraße 2012 schon einmal überfallen. Das brachte ihm damals acht Jahre Haft ein. In dem Verfahren hatte der psychiatrische Gutachter bei ihm eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ festgestellt. Sein Verhalten weiche dauerhaft von den sozialen Normen ab.

Im dem Verfahren von 2012 entging der Angeklagte, der sich selbst als „Quartalssäufer“ bezeichnet haben soll, nur knapp einer zeitlich unbefristeten Sicherungsverwahrung. Er hat inzwischen rund 24 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht wegen Diebstahls, Betrugs und zwei bewaffneten Überfällen. Als es 2019 zum zweiten Überfall auf die Deutsche Bank kam, war der Angeklagte gerade vorzeitig aus der Haft für den ersten Überfall entlassen worden.

Er stand danach unter Führungsaufsicht, soll aber entgegen den Weisungen den Kontakt zu dem für ihn zuständigen Beamten abgebrochen haben.

Dies ist ein weiterer Punkt in der Anklageschrift von Staatsanwalt Spieß. Zum Prozessauftakt kündigte der Angeklagte an, dass er sich im weiteren Verlauf wohl zu den Tatvorwürfen äußern werde.

Zum Abschluss des ersten Sitzungstages gab ihm die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz noch zwei rechtliche Hinweise mit auf den Rückweg in die Untersuchungshaftzelle: In Betracht komme bei einem späteren Urteil auch die Einweisung in eine Entziehungsanstalt sowie die Anordnung einer unbefristeten Sicherungsverwahrung.

Die Verhandlung wird am 27. Februar, 9 Uhr, fortgesetzt.

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