Statistik Nur eine Neuinfektion in der Stadt Trier, keine im Kreis Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · Schon am dritten Tag in Folge bleibt der Kreis ohne Neuinfektionen. Mittlerweile haben vier Verbandsgemeinden die Inzidenz Null.

Am 17. Juni eine Neuinfektion in Trier, keine im Kreis Trier-Saarburg
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Am heutigen Donnerstag wurde dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg eine weitere Infektion mit dem Corona-Virus aus der Stadt Trier gemeldet. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf nunmehr 7189 (2749 in der Stadt Trier und 4440 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz:

  • Stadt Trier: 7,2
  • Landkreis Trier-Saarburg: 7,4

Die Zahl der aktuell Infizierten sinkt weiter und liegt aktuell bei 192 – 8 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 145 im Landkreis und 47 in der Stadt Trier. Aktuell befindet sich kein Patient mehr wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg unverändert wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

  • VG Hermeskeil: 700
  • VG Konz: 1032
  • VG Ruwer: 448
  • VG Saarburg-Kell: 1129
  • VG Schweich: 644
  • VG Trier-Land: 487

Die 7-Tage-Inzidenz in den vier Verbandsgemeinden Saarburg-Kell, Hermeskeil, Ruwer und nun auch Trier-Land beträgt somit null. Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt sechs weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln weiterhin beachten

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät auch bei den aktuell niedrigen Zahlen unverändert, im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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