Antrag Trierer Amokfahrt: Bundesanwalt will, dass Prozess neu aufgerollt wird. Was würde das bedeuten?

Exklusiv | Trier · Einer der bundesweit spektakulärsten Prozesse des vergangenen Jahres steht womöglich vor einer Neuauflage. Was würde es bedeuten, wenn der Bundesgerichtshof das Urteil zur Trierer Amokfahrt kippt?

 Eine Aufnahme aus dem Amokprozess: Der Angeklagte wird von Justizbediensteten aus dem Gerichtssaal geführt. Vorne im Bild seine beiden Verteidiger Martha Schwiering und Frank K. Peter.

Eine Aufnahme aus dem Amokprozess: Der Angeklagte wird von Justizbediensteten aus dem Gerichtssaal geführt. Vorne im Bild seine beiden Verteidiger Martha Schwiering und Frank K. Peter.

Foto: TV/Rolf Seydewitz

Dieser Antrag des Generalbundesanwalts dürfte einschlagen wie eine Bombe: Der Mordprozess gegen den Amokfahrer von Trier muss möglicherweise neu aufgerollt werden. Das geht aus einem Schreiben des zuständigen Bundesanwalts an den Bundesgerichtshof hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Darin wird beantragt, das Urteil des Trierer Landgerichts „mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen“ aufzuheben und zu „neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen“. Der Grund: Das Urteil lasse die „erforderliche Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände zur Frage der Schuldfähigkeit vermissen“, so die Bundesanwaltschaft.