Justiz Anklage wegen Körperverletzung in der Hochzeitsnacht

Trier · Weil seine frisch gebackene Ehefrau in der Hochzeitsnacht aus seiner Sicht zu betrunken war, soll der Bräutigam sie geschubst und verletzt haben. Jetzt muss er sich vor dem Amtsgericht Trier verantworten.

Amtsgericht Trier verhandelt Körperverletzung in der Hochzeitsnacht
Foto: dpa/Britta Pedersen

Februar 2021. Eigentlich sollte es ein glücklicher Tag werden. Ein Paar heiratet und feiert das. Doch in der Hochzeitsnacht eskaliert die Situation. Dem zum Tatzeitpunkt 40-jährigen Bräutigam brennen anscheinend die Sicherungen durch, denn er soll seine frisch gebackene Ehefrau verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft ihm vor, vier Stunden nach der Hochzeit seine Ehefrau im Streit so geschubst zu haben, dass diese mit dem Kopf auf den Nachttisch aufgeschlagen und sich dadurch ein Hämatom am Kopf zugezogen haben soll. „Anschließend soll der Angeklagte seine Ehefrau kurzzeitig gewürgt haben“, heißt es weiter in der Anklageschrift. Zum Streit sei es gekommen, weil sich der Angeklagte darüber geärgert haben soll, dass seine Ehefrau sich alkoholbedingt habe übergeben müssen.