Angeklagte haben selbst an wunderbare Geldvermehrung geglaubt

Doch noch kein Urteil im Prozess um drei mutmaßliche Anlagebetrüger: Da sich der gestrige Verhandlungstag vor dem Trierer Landgericht wegen Formalien in die Länge zog, soll das Urteil nächste Woche fallen.

Trier. Die Prozessordnung verlangt es so: Jeder Beweis, der für eine Verurteilung relevant sein könnte, muss in einer Verhandlung eingeführt werden. Das kann ein polizeiliches Verhör sein. Oder aber Kontoauszüge. So wie beim gestrigen vierten Verhandlungstag gegen drei mutmaßliche Anlagebetrüger.

Notwendige Pflichtübung verlängert Prozess



Über eine halbe Stunde "rattert" der Vorsitzende Richter Armin Hardt Namen, Geldbeträge und Überweisungsdaten runter. Kaum einer im sommerlich heißen Saal hört ihm aufmerksam zu. Dadurch wird die Verhandlung in die Länge gezogen. Das und auch die fast zweistündigen Schlussworte von Staatsanwalt Matthias Teriet und den Verteidigern Dieter Kalicki, Stefan Schatz und Christoph Pitsch dürften Hardt dazu bewogen haben, die Urteilsverkündung auf nächsten Dienstag zu verschieben. Vielleicht war es auch der offene Vorwurf von Anwalt Kalicki, Hardt habe bereits das Urteil vorweggenommen, nachdem er verkündet habe, dass die Angeklagten mit Maximalstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren davonkämen, wenn sie ein Geständnis ablegen würden.

Erst dieser "Deal" zwischen dem Gericht, den Verteidigern und dem Staatsanwalt hat überhaupt dazu geführt, dass die drei ihr Schweigen gebrochen haben und damit allen Beteiligten ein langwieriger Prozess erspart bleibt. Mit einem quasi im Eilverfahren noch gestern gefällten Urteil hätte Hardt womöglich dem Vorwurf des Anwalts Vorschub geleistet. Zehn Prozent garantierte Rendite haben die drei anscheinend selbst ernannten Finanzberater den Anlegern, allesamt Freunde, Bekannte und Verwandte, versprochen. Solche Renditen seien ohne hochriskante Anlagen, bei denen die Gefahr besteht, dass das Geld zumindest teilweise verloren geht, einfach nicht drin, heißt es in dem gestern vorgetragenen Gutachten. Doch offenbar haben die drei bis zum Schluss selbst an die wunderbare Geldvermehrung geglaubt; einer von ihnen legte sogar über 100 000 Euro eigenes Kapital an. Allerdings entpuppte sich der Schweizer Finanzmarktexperte, über den die Anlagen laufen sollten, selbst als ein Betrüger.

Doch Staatsanwalt Teriet ließ in seinem halbstündigen Plädoyer nicht gelten, dass die Angeklagten selbst über den Tisch gezogen worden seien. Vielmehr unterstellte er ihnen ein "erhebliches Maß an Kriminalität" und an Skrupellosigkeit. Sie hätten Freunde und Bekannte zum Teil um ihre Ersparnisse gebracht und hätten sich Geld für ein aufwendiges Leben abgezweigt. Die Anwälte hingegen versuchten die Naivität und Leichtgläubigkeit der Angeklagten herauszustellen, sie seien mehr Opfer als Täter. Und die Gier der Anleger nach den versprochenen Gewinnen habe es ihnen leichtgemacht, das Geld zu kommen.

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