Angeklagter belastet V-Mann

Trier · Zwei schwere Raubüberfälle und einen Einbruch lastet die Trierer Staatsanwaltschaft einem 47-Jährigen an. Der bestreitet seine Schuld. Statt ihm soll ein anderer Trierer Schrotthändler für die Taten verantwortlich sein - einer der Hauptbelastungszeugen im Prozess und V-Mann der Polizei.

Trier. Es dauert fast eine halbe Stunde, bis Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk vorgelesen hat, was sein Mandant R. zu den Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, zu sagen hat. Die Beteiligung an zwei Raubüberfällen gibt der 47-Jährige zwar zu. Bei diesen habe er allerdings nur als Fahrer fungiert. Der Mann fürs Grobe sitzt ebenfalls auf der Anklagebank und hat die Überfälle, bei denen er Frauen in ihren Häusern in Thomm und Trier-Heiligkreuz zusammengeschlagen hat, vor Gericht auch gestanden.
Zwei weitere Raubüberfälle und einen Einbruch soll der Hauptangeklagte R. alleine begangen haben. Das bestreitet dieser allerdings nicht nur, er liefert auch gleich mit, wer der tatsächliche Verantwortliche dafür gewesen sein soll. Nämlich ausgerechnet Hauptbelastungszeuge M., auf dessen Aussage sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage beruft. M. war von der Polizei bei den Ermittlungen als Vertrauensmann (V-Mann) eingesetzt worden.
Kennengelernt haben sich M. und R. im Trierer Schrotthändler-Milieu. Die beiden arbeiteten zusammen und teilten sich die Gewinne. Weil M.s Kundenstamm mit der Zeit allerdings zusammengebrochen sei, habe er ihn ausbooten wollen - und ihm die beiden Raubüberfälle und den Einbruch angehängt, behauptet der Angeklagte R.
Tatsächlich sät der Angeklagte Zweifel: Die Zeugenbeschreibungen der Opfer, die den Täter als "jung" und "ganz schlank" und "180 bis 190 Zentimeter groß" beschrieben haben, scheinen nicht ganz auf R. zu passen. "Ich habe bei 178 Zentimetern Körpergröße nie weniger als 105 Kilo gewogen", gibt der 47-Jährige zu Protokoll.
Zu den fraglichen Tatzeiten habe er täglich in Luxemburg gearbeitet beziehungsweise die Abende mit seiner damaligen Freundin verbracht, erklärt der Angeklagte zudem. Arbeitskollegen und Ex-Freundin könnten das bezeugen.
Das Wissen, bei welchen Familien Geld zu holen sei, habe bei den beiden Raubüberfällen, in denen er als Fahrer fungiert habe, jeweils M. gehabt. "Er wollte mich auch zu weiteren Überfällen anstiften, was ich aber abgelehnt habe", erklärt der Angeklagte R. Wo Beute zu machen sei, habe M. aus zwei Quellen gewusst: Zum einen sei M.s Frau als Rechtsanwaltsgehilfin bei einer Trierer Kanzlei beschäftigt, die häufig reiche Geschäftsleute vor Gericht vertrete. Zum anderen arbeite sein Neffe als Fliesenleger und bekomme bei der Arbeit in Privathäusern oft Wind von Bargeldbeständen. Tatsächlich bestätigt die Heiligkreuzerin, die zu Hause überfallen worden war, dass M.s Neffe zuvor bei ihnen gearbeitet habe.
Staatsanwalt Benjamin Gehlen wollte sich am gestrigen zweiten Verhandlungstag nicht zu den Beschuldigungen des Angeklagten gegenüber seinem Hauptbelastungszeugen äußern. Der Prozess wird am 12. Februar vor dem Trierer Landgericht fortgesetzt.

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