Angst vor Wählern und Machtverlust

Seniorenbeirat

Zur Berichterstattung über die Schaffung eines Seniorenbeirats für die Stadt Trier:

Als langjähriger Verfechter der Einrichtung eines kommunalen Seniorenbeirats war ich über die Überschrift "Lobby für Generation 60plus kommt" erfreut. Endlich geht es weiter. Nun mussten üblicherweise dem Stadtrat die Entwürfe einer Wahlordnung und Satzung zum Beschluss vorgelegt werden. Beispiele findet man im Internet bei den 50 Seniorenbeiräten in Rheinland-Pfalz. Was im Artikel zu den Aufgaben des Beirates geschrieben wurde, kann unbedenklich in die Satzung übernommen werden.
Was die Wahlordnung angeht, ist das Geschriebene weltenweit von einer demokratischen Wahl entfernt und wohl juristisch angreifbar. Kern einer Wahlordnung ist die Festschreibung der Wahlberechtigten (üblich 60 Jahre, mindestens eine bestimmte Anzahl von Jahren wohnhaft in der Gemeinde).
Diese Ermittlung will man sich hier ersparen. Nach dem dargestellten Modell gibt es nur zwei Wahlberechtigte, einmal die Ortsbeiräte ("zentrale Rolle") und dann die Menschen, die sich selbst berufen fühlen oder "geschickt" werden. Ohne Fantasie kann man sich schon jetzt die Zusammensetzung des Beirates vorstellen. Der tatsächlich Wahlberechtigte ist nicht gefragt und ist von Beginn an von der Wahl ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die Behinderten und Hochaltrigen. Dieser Vorschlag ist geprägt von Angst vor dem Wahlberechtigten (Wer kommt da bloß?) und vor einem Machtverlust.Verantwortungsbewusste Demokratie sieht anders aus.
Helmut Deininger
Trier

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