Anhörung im Trierer Rathaus: Wo war Udo Köhler zu Hause, als er sich in den Stadtrat wählen ließ?
Trier · Die Trierer CDU-Stadtratsfraktion wählt am Montagabend einen neuen Fraktionsvorsitzenden. Favorit ist Landtagskandidat Udo Köhler. Gegen den 52-Jährigen läuft derzeit ein Verfahren der Kommunalaufsicht: Es gibt Zweifel daran, ob der Architekt zum Zeitpunkt der vergangenen Stadtratswahlen überhaupt Trierer und damit wählbar gewesen ist.
Trier. Noch nicht mal die eigene Fraktion hat Udo Köhler informiert. Dabei war der Termin, zu dem Ordnungsdezernent Thomas Egger den designierten CDU-Fraktionsvorsitzenden und Landtagskandidaten vorige Woche geladen hatte, nicht ohne: Die Kommunalaufsichtsbehörde ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) zweifelt daran, dass Köhler bei der Kommunalwahl im März 2014 ein echter Trie rer - und damit für den Stadtrat wählbar - war. Oder ob sein Heimatort Igel sein Zuhause war, wo Köhler zusammen mit seinem Vater ein Architekturbüro betreibt und in den vergangenen Jahren auch mit seiner Frau eine Wohnadresse hatte. Zur Kommunalwahl darf allerdings nur antreten, wer tatsächlich auch in der jeweiligen Kommune wohnt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat (siehe Extra).
Offiziell hat Udo Köhler - seit 2009 Mitglied des Trierer Stadtrats - seinen Hauptwohnsitz zwar seit Jahren in Trier gemeldet und ein Appartement in der Karl-Marx-Straße angemietet. "Daraus, dass ich zwei Wohnungen habe, habe ich auch nie einen Hehl gemacht", erklärte Köhler im September 2014 auf TV-Nachfrage (wir berichteten). Er würde durchaus auch hin und wieder in der Karl-Marx-Straße übernachten, erklärte Köhler damals. Unzweifelhaft habe Köhler seinen Lebensmittelpunkt in Trier, betonte damals auch Ex-CDU-Chef Bernhard Kaster. Schließlich habe Köhler lange Jahre im Ortsbeirat Mitte gesessen und sei Mitglied bei der Trierer Karnevalsgesellschaft Heuschreck und im Verein Trierisch.
Nach TV-Informationen aus dem inneren Kreis der CDU sollen Kaster und Noch-Fraktionschef Ulrich Dempfle allerdings ihrem designierten Kronprinzen schon länger nahegelegt haben, endlich komplett nach Trier zu ziehen. Schließlich sollte Köhler nicht nur den Parteivorsitz des Stadtverbands übernehmen, sondern auch den Fraktionsvorsitz im Stadtrat. Zweifel, ob Köhler überhaupt Trierer ist, hätten da gestört. Im November 2014 kaufte Köhler schließlich ein Haus in Trier-Nord, um mit seiner Frau umzuziehen. Im März übernahm der Architekt dann den Trierer CDU-Vorsitz, im Mai folgte die Nominierung zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2016.
Auch für die Neuwahl des Fraktionsvorsitzenden - Ulrich Dempfle hat seinen Rückzug aus privaten Gründen angekündigt (der TV berichtete) - am kommenden Montag gilt Köhler als gesetzt.Beweise aus dem Badezimmer
Für die Kommunalaufsicht ist die Sache mit Köhlers Wohnsitz allerdings noch nicht erledigt: Das Appartement in der Karl-Marx-Straße - angebliches Zuhause Köhlers zum Zeitpunkt der Kommunalwahlen 2009 und 2014 - nahm die Behörde dafür bei einem Vor-Ort-Termin in Augenschein. Unter anderem, um mit Fotos den Zustand der Wohnung zu dokumentieren - inklusive der Zahl der Zahnbürsten im Badezimmer.
Ordnungsdezernent Thomas Egger, der den Anhörungstermin mit Köhler in Absprache mit der Kommunalaufsicht ADD für vergangenen Montag angesetzt hatte, will sich zu dem laufenden Verwaltungsverfahren aus "Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen" derzeit nicht öffentlich äußern.
Udo Köhler verweist den TV an seinen Anwalt Andreas Ammer, der den Architekten zum Anhörungstermin ins Rathaus begleitet hatte. "Den Nachfragen der Kommunalaufsicht haben wir uns freiwillig gestellt, um die melderechtlichen Fragen aufzuklären", sagt Ammer. Kernfrage sei, wo Köhler seinen Lebensmittelpunkt gehabt hat, als er sich zur Kommunalwahl aufstellen ließ. "Herr Köhlers gesamtes gesellschaftliches und politisches Engagement und Leben fand und findet in Trier statt, für uns gibt es keine Zweifel daran, dass er im Sinne der gesetzlichen Vorschriften für den Stadtrat kandidieren durfte", sagt Ammer.
Eine Entscheidung in dem Verwaltungsverfahren steht noch aus. "Wir warten auf das Ergebnis der melderechtlichen Prüfung der Stadt", erklärt die ADD-Pressestelle auf TV-Nachfrage. Sollte die Kommunalaufsicht zu dem Schluss kommen, dass Köhler bei der Kommunalwahl 2014 nicht hätte antreten dürfen, könnte seine Wahl ungültig gewesen sein.Extra
Auch die Trierer Staatsanwaltschaft hatte sich im Frühjahr 2014 dafür interessiert, wo Udo Köhler wohnt und seinen Lebensmittelpunkt hat: Aufgrund einer anonymen Anzeige eröffnete die Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen den Architekten. Geprüft werden sollte laut Triers Leitendem Oberstaatsanwalt Peter Fritzen, ob Köhler gegen Paragraf 107b des Strafgesetzbuchs verstoßen hat. Laut Absatz 1, Punkt 4 macht sich strafbar, wer sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist. Die Staatsanwaltschaft bot Köhler im Laufe des Verfahrens allerdings an, die Ermittlungen gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Laut Strafprozessordnung ist das möglich, sofern das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung durch die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht, erklärt Triers Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf TV-Nachfrage. Die Einstellung des Verfahrens erfolgt dann unabhängig von einer möglichen Schuld oder Unschuld. Über die Höhe der Geldauflage, die Köhler an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen musste, will Fritzen sich nicht äußern. Köhlers Rechtsanwalt Andreas Ammer betont: "Das Ermittlungsverfahren wurde ohne Feststellung von Schuld beendet. Dass mein Mandant die Geldauflage bezahlt hat, hat auch nichts mit einer Schuldanerkennung zu tun. Strafrechtlich ist die Sache damit erledigt." woc