Anita Merten-Traut

Was müssen Mieter in Kauf nehmen, wenn ein Haus renoviert wird?Anita Merten-Traut: Instandsetzungsmaßnahmen am Haus muss der Mieter dulden, insbesondere, wenn es sich um Außenarbeiten handelt. Selbstverständlich müssen die Interessen des Mieters insofern berücksichtigt werden, dass er Informationen erhält beispielsweise im Hinblick auf die Aufstellung eines Gerüstes.

Dann nämlich muss der Mieter seine Hausratversicherung informieren.Unter welchen Umständen ist eine Mietminderung möglich?Merten-Traut: Eine Mietminderung ist möglich, sofern durch Lärm oder Schmutz der Gebrauchswert der Wohnung beeinträchtigt ist. In diesem Fall ist auch eine Fristsetzung nicht nötig, da der Vermieter den Mangel ja nicht abstellen kann. Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab, in der Regel sind es aber zehn bis zwanzig Prozent.Was muss der Mieter tun, um diese Mietminderung durchzusetzen?Merten-Traut: Die Minderung ist ein einseitiges Recht des Mieters. Er braucht dies nicht zu beantragen. Laut Gesetz ist die Miete gemindert, wenn ein Mangel besteht. Dennoch empfiehlt es sich, dem Vermieter mitzuteilen, dass die Miete für den laufenden Monat unter Vorbehalt gezahlt wurde. Dann kann nämlich auch im Folgemonat der Minderungsbetrag verrechnet werden.Ass. jur. Anita Merten-Traut ist Geschäftsführerin des Mietervereins Trier. <%LINK auto="true" href="http://www.mieterverein-trier.de" text="www.mieterverein-trier.de" class="more"%> Drei Fragen an …

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