Justiz Anklage gegen Trierer Bordellchef und Insolvenzantrag

Trier/Koblenz/Prüm · Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen einen 47-jährigen Bordellbetreiber aus Trier erhoben. Das hat Leitender Staatsanwalt Harald Kruse am Donnerstag auf Anfrage des TV bestätigt. Zudem hat der Trierer Rotlicht-Boss Insolvenzantrag gestellt.

Anklage gegen Trierer Bordellchef und Insolvenzantrag
Foto: Friedemann Vetter

Der Chef der Clubs Pearls (Trier-Nord), Elen (Trierweiler) und Envie (Prüm) war Ende Mai 2018 bei einer Razzia festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Laut Haftbefehl soll es um Steuerhinterziehung von 12,4 Millionen Euro gehen.

Zu diesem möglichen Straftatbestand und der mutmaßlichen Höhe hinterzogener Steuern macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben, sondern verweist auf das Steuergeheimnis. Konkret nennt Harald Kruse nur einen vermutlich kleinen Teil der Anklage. Dabei seien zwei Personen angeschuldigt. Einer soll bei Vergleichsgesprächen mit einer Sparkasse wahrheitswidrig ein zu niedriges Einkommen angegeben haben. Dadurch habe die Sparkasse dem Angeschuldigten Schulden von etwa 19 000 Euro erlassen. Der zweite Angeschuldigte soll dazu Beihilfe geleistet haben, indem er dem anderen empfohlen habe, ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Gehalt von 1000 Euro vorzutäuschen und sich ins Ausland abzumelden.

Andreas Ammer, Rechtsanwalt des 47-Jährigen, sagt: „Wir können und werden uns nun mit den Vorwürfen befassen und uns dem Gericht gegenüber dazu äußern.“ Das Landgericht Koblenz muss dann entscheiden, ob es die Anklage zulässt und damit das Hauptverfahren eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ist zuständig für schwere Wirtschaftsstrafsachen.

Der Insolvenzantrag seines Mandanten hat laut Anwalt Ammer einen Bezug zu möglichen Geldforderungen, die sich aus dem Strafverfahren ergeben. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Trier Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich aus Trier bestellt. „Unsere Aufgabe ist unter anderem, die Situation bei Vermögen und Verbindlichkeiten zu klären“, sagt Wunderlich. „Der Betrieb in den drei betroffenen Clubs läuft gegenwärtig in gewohntem Umfang weiter.“

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