Kriminalität Mutmaßliche Zuhälterin in Trier auf der Anklagebank

Trier · Half eine Chinesin ihren nach Deutschland gekommenen Landsfrauen aus reiner Nächstenliebe? Oder vermittelte sie die Prostituierten auf den Strich?

Trier: Zuhälterei-Anklage gegen Chinesin - Hilfe aus Nächstenliebe?
Foto: dpa/Andreas Arnold

Weil sie gewerbsmäßige Zuhälterei betrieben haben soll, muss sich ab Montag eine 50-jährige Chinesin vor dem Trierer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren bundesweit Wohnungen und Hotels für ausländische Prostituierte angemietet zu haben, die weder aufenthalts- noch arbeitsrechtliche Erlaubnisse hatten.

Die seit April in Untersuchungshaft sitzende Frau soll zudem Termine mit Freiern organisiert und die Prostituierten überwacht haben. Im Gegenzug soll sie mindestens 50 Prozent der Einnahmen von den Frauen kassiert haben.

Nach Angaben ihres Verteidigers Otmar Schaffarczyk bestreitet seine Mandantin die Beteiligung an kriminellen Handlungen. Sie habe den wie sie aus China stammenden Frauen nur helfen wollen. Neben Zuhälterei wirft die Staatsanwaltschaft der 50-Jährigen auch die Verbreitung gewaltpornographischer Inhalte und den Missbrauch von Ausweispapieren vor. Die Angeklagte soll bei einer Kontrolle einen falschen Ausweis vorgelegt haben.

Laut Anklage wussten die Chinesinnen, dass sie in Deutschland anschaffen sollten. Sie konnten aber kein Deutsch, waren mittellos und hatten keine Unterkunft. Für den Prozess am Trierer Landgericht sind zunächst zwölf Verhandlungstage angesetzt. Bleibt es dabei, fällt voraussichtlich Mitte Februar ein Urteil.

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