Anleinpflicht beachten

Zum Bericht "Tierheimhund beißt Ziege tot" (TV vom 11. Januar) und Leserbrief "Hilfreiche Begleiter in allen Lebenslagen" (TV vom 20. Januar):

Normalerweise kommentiere ich Leserbriefe nicht, aber in diesem Fall muss es sein. Es ist gut, dass der TV über das Fehlverhalten mancher Hundehalter berichtet, denn an die allgemeine Anleinpflicht gemäß Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Trier halten sich immer wenige Hundehalter. Und diese Anleinpflicht gilt auf allen Wegen, Freiflächen innerhalb der Stadt Trier, auch Weinbergen, am Petrisberg, im Mattheiser Wald und so weiter. Dass es dadurch immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt, ist nicht verwunderlich. Nicht jedes Kind freut sich, wenn ein hochläufiger Hund im flotten Trab auf dasselbige zukommt.

"Der tut nichts, der will nur spielen."

Ich wurde beim Radfahren schon mehr als einmal von Hunden verfolgt, die klar erkennbar nicht spielen wollten.

Nichts dagegen, dass Hunde frei laufen sollen. Aber nur dann, wenn sie erzogen sind und auf das erste Kommando hören. Und erzogen heißt nicht, sämtliche Hundeprüfungen abgelegt zu haben und dann das erlernte nach Verlassen des Hundeplatzes zu vergessen.

Apropos, ich habe selber einen Hund, der jetzt schon dreimal ohne Vorwarnung von freilaufenden Hunden gebissen wurde, einmal verbunden mit dem anschließenden Besuch beim Tierarzt. Auf ein partnerschaftliches Miteinander.

Sigurd Liebeskind, Trier

TIERSCHUTZ

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