Anmeldung zum Ferienspaß 2010

Kinder aus dem Landkreis Trier-Saarburg können sich auch in den kommenden Sommerferien wieder auf den Ferienspaß freuen. Anmeldungen nimmt die Kreisverwaltung am 28. Januar entgegen.

Trier. (red) Auch 2010 findet wieder der Ferienspaß statt: Vom 5. bis zum 16. Juli stellt das Kreisjugendamt für die Kinder aus dem Landkreis Trier-Saarburg wieder ein buntes Ferienprogramm zusammen. Teilnehmen dürfen Kinder im Alter von acht bis einschließlich zwölf Jahren.

Unter dem Motto "Wir wollen es wissen: Mensch, Natur und Technik" werden die Jungen und Mädchen im Laufe der Aktion viele neue Entdeckungen und Erfahrungen machen. Auf dem Programm stehen viele Aktivitäten, unter anderem ein Wandertag der etwas anderen Art und der Besuch des Losheimer Sees. Außerdem wird ein großes Abschlussfest veranstaltet.

Die Ferienspaßkinder werden morgens an zentral gelegenen Orten der Verbandsgemeinden abgeholt und am späten Nachmittag wieder dorthin zurückgebracht. Für Orte, die nicht an der vorgesehenen Fahrtstrecke liegen, ist eine Mindestteilnahmezahl von fünf Kindern für das Anfahren des Ortes erforderlich. Während der gesamten Zeit werden die Kinder von erfahrenen und geschulten Betreuungskräften begleitet.

Der Teilnahmebeitrag für das zehntägige Programm, das von der Kreisjugendpflege organisiert und durchgeführt wird, liegt bei 115 Euro für das erste Kind und ermäßigt sich auf 40 Euro für das zweite Kind einer Familie. Jedes weitere Geschwisterkind kann kostenlos teilnehmen. In besonderen Härtefällen ist auf Antrag eine Ermäßigung möglich. Im Teilnahmebeitrag sind Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Spiel- und Bastelmaterialien sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung enthalten.

Anmeldungen für den Ferienspaß werden am Donnerstag, 28. Januar, ab 7 Uhr unter Telefon 0651-715490 oder persönlich bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier (großer Sitzungssaal) entgegengenommen. Die Anzahl der Anmeldungen ist auf fünf pro Familie beschränkt.

Das Kreisjugendamt bittet um Verständnis, dass Anmeldungen per E-Mail, Fax, Brief und als Mitteilung auf dem Anrufbeantworter nicht berücksichtigt werden können.

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