Statistik 29 Neuinfektionenin Trier und dem Kreis

Trier/Saarburg · Gesundheitsamt: Tendenz zeigt wieder leicht nach oben – Anteil der Virus-Mutationen steigt.

 Ein Arzt entnimmt einen Abstrich für einen Corona-Schnelltest.

Ein Arzt entnimmt einen Abstrich für einen Corona-Schnelltest.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Mittwoch 29 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden, 17 aus dem Landkreis und zwölf aus der Stadt Trier.

Dabei steigt laut Gesundheitsamt inzwischen auch der Anteil der sogenannten „Britischen Virus-Mutation“ bei den Neuinfektionen. So beträgt der Anteil dieses Virustyps an der Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bereits mehr als 30 Prozent. Insgesamt wurden bis Mittwoch 115 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 94 Mal die sogenannte britische Viren-Mutation B.1.1.7. Weitere 21 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Menschen beträgt nun 4928 (1830 in der Stadt Trier und 3098 im Landkreis Trier-Saarburg). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 31,4 sowie im Landkreis bei 50,2 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt  bei 340 – 13 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 238 im Landkreis und 102 in der Stadt Trier. 16 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 566, VG Konz: 764,  VG Ruwer: 250, VG Saarburg-Kell: 760, VG Schweich: 426,       VG Trier-Land: 332.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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