Rechtsmittel gegen Urteile eingelegt Anwälte gehen gegen Trierer Handyblitzer-Urteile vor

Trier/Koblenz · Das Amtsgericht Trier hat drei Bußgeldbescheide bestätigt, die auf einen bundesweiten Modellversuch mit der Monocam auf der Autobahn 602 zurückzuführen sind. Das wollen zwei Juristen nicht auf sich beruhen lassen.

Anwälte gehen gegen Trierer Handyblitzer-Urteile vor​
Foto: dpa/Thomas Frey

Die rheinland-pfälzische Polizei hat 2022 einen Pilotversuch auf der A602 bei Trier gestartet. Sie hat drei Monate lang Autofahrer mit der sogenannten Monocam – umgangssprachlich Handyblitzer – von einer Brücke bei Kenn gefilmt. 327 von ihnen wurden so mit einem Mobiltelefon am Steuer ertappt. Obwohl es keine rechtliche Grundlage für das dauerhafte Filmen einer Straße mit der Kamera gibt, das betonen nicht nur Juristen, sondern auch die Landesregierung, haben alle Ertappten einen Bußgeldbescheid über mindestens 100 Euro bekommen. Drei Autofahrer, die Einspruch dagegen erhoben haben, hat das Amtsgericht Trier zur Zahlung ihrer Bußgelder verurteilt. Dagegen haben die Rechtsanwälte der Verurteilten Rechtsmittel eingelegt. Das bestätigt Felix Heinemann, Pressesprecher des Amtsgerichts auf TV-Anfrage.