Anwohnerin scheitert mit Widerstand gegen Bauprojekt

Trier-Heiligkreuz · Bürger in Neuheiligkreuz sind unzufrieden mit den Plänen für Gebäude auf dem Gelände der früheren Christuskirche. Nun hat das Oberverwaltungsgericht ihnen einen Dämpfer erteilt.

 Die derzeit laufenden Bauarbeiten für die Stadtresidenzen am Mattheiser Weiher sollen bis 2018 abgeschlossen sein. TV-Foto: Harald Jansen

Die derzeit laufenden Bauarbeiten für die Stadtresidenzen am Mattheiser Weiher sollen bis 2018 abgeschlossen sein. TV-Foto: Harald Jansen

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Trier-Heiligkreuz Zu massig und nicht passend fürs Umfeld. Einer nicht gerade kleinen Zahl von Bürgern in Neuheiligkreuz ist das Projekt ein Dorn im Auge, das unter dem Namen Stadtresidenzen am Mattheiser Weiher vermarktet wird. Hinter dem klangvollen Namen verbirgt sich laut Angaben der zuständigen Firma der Bau von 51 Wohneinheiten in sechs Gebäuden. Diese entstehen dort, wo sich bis vor einigen Monaten noch die evangelische Christuskirche nebst Pfarrzentrum und Kindergarten befunden haben.
Das Unbehagen mit der neuen Nachbarschaft hat sich unter anderem in einer Unterschriftenliste und einer durchaus turbulenten Bürgerversammlung niedergeschlagen. Rund 150 Bürger hatten sich zudem mit Einwänden an die Stadt gewandt.
Seit Dezember ist auch das Koblenzer Oberverwaltungsgericht mit dem Bauvorhaben beschäftigt gewesen. Dessen Richter haben nun entschieden: Der Bebauungsplan ist im Wesentlichen wirksam (Aktenzeichen 8 C 11681/16.OVG). Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses in unmittelbarer Nachbarschaft des Bebauungsplangebiets und hatte beispielsweise Zweifel, ob sich die neuen Häuser in die bestehende Wohnbebauung einpassen.
Laut OVG sind jedoch die Auswirkungen "insbesondere im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung hinreichend berücksichtigt worden." Die geplante Bebauung überschreite zwar das Maß der vorhandenen Bebauung der Umgebung. Diese sei durch ein- bis zweigeschossige Gebäude mit Dachgeschoss geprägt. Das Ausmaß der Abweichung von der vorhandenen Bebauung sei jedoch als vertretbar hinzunehmen. Die Stadt habe nach Meinung der Richter die Abweichung nachvollziehbar damit gerechtfertigt, dass mit dem Bebauungsplan das Ziel verfolgt werde, bezahlbaren Wohnraum mit einer Durchmischung der Strukturen zu schaffen und im Sinne einer Innenentwicklung sparsam mit Grund und Boden umzugehen.
Dass es in den Stadtresidenzen in Wirklichkeit keinen Quadratmeter Sozialwohnung geben wird, spielte offensichtlich keine Rolle. Zwar müssen in Trier bei Wohnbauprojekten seit 2015 25 Prozent der Fläche für Sozialwohnungen vorgehalten werden. Das Projekt in Neuheiligkreuz ist eine Ausnahme von diesem Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Mittel- und Geringverdiener zu schaffen. Denn die für das Bauvorhaben verantwortliche Projektgesellschaft hatte der Stadt 14 Wohnungen in sanierten Gebäuden an der Aachener Straße in Trier-West angeboten und sich somit der Verpflichtung entledigt, günstigen Wohnraum unweit des Mattheiser Weihers anzubieten (der TV berichtete).
Offen ist, wie es um das Thema bezahlbarer Wohnung im zweiten Teil des Plangebiets bestellt ist. Denn zum Plangebiet gehört auch das Gelände der Trevererschule. Nach deren Wegzug nach Schweich sollen dort ebenfalls neue Häuser entstehen.

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