Apothekenschild am Hauptmarkt darf erst einmal hängen bleiben

Trier · Das Apothekenschild an einem Haus am Hauptmarkt muss nicht sofort entfernt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Der Eigentümer hatte Widerspruch gegen eine Verfügung der Stadt eingelegt.

Trier. Innerhalb von 14 Tagen sollte das gut sichtbare "A" - allgemein bekanntes Signet für Apotheken - an der Fassade des Hauses neben der Löwenapotheke verschwinden. So hieß es in einer bauaufsichtlichen Verfügung der Stadt Trier, die Max Schmiz Ende Juni erreichte. Begründung: Das Schild widerspreche der Werbesatzung.
Der Eigentümer der ältesten Apotheke Deutschlands - ihre Geschichte reicht bis ins Jahr 1241 zurück - legte gegen diese Verfügung am 4. Juli Widerspruch ein und stellte den Antrag, im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes das Schild nicht sofort entfernen zu müssen. Dem gaben die Richter nun statt.
In ihrer Begründung führten sie aus, das Schild sei seit mehr als zehn Jahren nicht beanstandet worden. Eine vonseiten der Stadt befürchtete negative Vorbildwirkung für andere Geschäfte könne angesichts des langen Zeitraums, in dem das Schild an dieser Stelle hängt, nicht eingewendet werden. Zudem geht nach Meinung der Richter von dem in mehr als drei Metern Höhe hängenden Schild keine Gefahr für Fußgänger oder Zulieferer aus. Daran könne auch die Werbesatzung der Stadt nichts ändern, die in ihrer ersten Form nach der Installation des Schildes in Kraft getreten ist.
Geklärt werden muss nun noch, ob das Schild grundsätzlich genehmigt werden kann oder nicht. Auch darüber wird das Verwaltungsgericht Trier entscheiden. Zumindest so lange wird das rote "A" noch am Haus neben der Löwenapotheke hängen bleiben.
Weder die Stadtverwaltung noch der Eigentümer waren am Mittwoch bereit, sich im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund zu dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier zu äußern (AZ 5L1239/14.TR).
Eine Überarbeitung der Werbesatzung für die Stadt Trier ist in Planung. Dabei sollen zum Beispiel die Außenwerbung an Gebäuden und in den Straßen sowie die gastronomische Nutzung auf den Straßen der Stadt reglementiert werden. r.n.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort