Architekt Jäger zieht vor das Oberlandesgericht

Der Schweriner Architekt Gerd Jäger will die Planungsvergabe für eine Osburger Mehrzweck- und Schulturnhalle nun vor dem Oberlandesgericht Koblenz erstreiten. Jäger reagiert damit auf die Entscheidung der Vergabekammer Mainz, die seinen erneuten Antrag auf Überprüfung des Vergabeverfahrens abgelehnt hatte.

Waldrach/Schwerin. (f.k.) Unter dem Titel "Architekt versäumt Frist" hatte der TV gestern berichtet, dass die Vergabekammer des Mainzer Wirtschaftsministeriums einen erneuten Prüfungsantrag des Schweriner Architekten Gerd Jäger wegen einer Fristüberschreitung abgelehnt hatte.

Dazu erklärte nun Bürgermeister Bernhard Busch von der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer, dass der Jäger-Antrag nicht nur wegen der Fristversäumnis, sondern auch inhaltlich abgelehnt worden sei. Busch verweist auf folgenden Passus in der Begründung der Vergabekammer: "Der Nachprüfungsantrag ist unbegründet. Der Antragsteller (Architekt Jäger) ist nicht in seinen Rechten als Anbieter verletzt worden. Die Vorgehensweise der VG-Verwaltung, die Vergabe-Entscheidung von externen Sachverständigen vorberaten zu lassen, um sie dann dem VG-Rat zur Entscheidung vorzulegen, ist nicht zu beanstanden. Auch gibt es keine Hinweise dafür, dass ein anderes Gremium als der Verbandsgemeinderat die Vergabe-Entscheidung treffen solle."

Dazu Busch: "Es ist sehr erheblich, ob ein Prüfungsantrag oder eine Klage nur wegen eines Formfehlers oder wegen des Inhalts zurückgewiesen wird." Er habe auch nicht erklärt, dass das heimische Architektenbüro aus Kasel nach dem zweiten Auswahlverfahren im Dezember nicht mehr dabei sei. Busch: "Gesagt habe ich, dass der Rat am 10. Februar auf Basis der Vorarbeit der Verwaltung eine Auswahl unter fünf anstehenden Büros zu treffen hat. Diese Entscheidung trifft allein der Rat - eine Vorauswahl durch die Verwaltung hat es nicht gegeben."

Dem widerspricht Architekt Jäger: "Es gab eine Vorauswahl. Am 1. Dezember sprach das externe Gremium der Verwaltung mit fünf Planungsbüros. Danach galten schon einige als chancenlos. Im Verlauf des Januars folgten weitere Gespräche mit den verbliebenen Büros, darunter auch mit mir."

Er werde nun Beschwerde vor dem Oberlandesgericht einlegen. Die Folge sei eine aufschiebende Wirkung. Jäger: "Der VG-Rat trifft am 10. Februar keine Vergabe-Entscheidung."

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