Asylbewerber wegen Totschlags angeklagt

Trier · Weil ein Syrer Mitte August seine Ehefrau vor den Augen der drei kleinen Kinder erschlagen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Trier den 32-Jährigen wegen Totschlags angeklagt. Der Asylbewerber bestreitet die Tat.

Trier. Wenn die Anklage der Trie rer Staatsanwaltschaft zutrifft, mussten die drei Kinder des Paars im Alter zwischen zwei und vier Jahren mit ansehen, wie der Vater am 17. August seiner Ehefrau mehrfach mit einem Tischbein auf den Kopf schlug. Die Eheleute aus Syrien waren zuvor aus nicht bekannten Gründen in Streit geraten.
Die Familie bewohnte seit einigen Tagen ein Zimmer in der Trie rer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Dasbachstraße.
Die Eltern und ihre drei gemeinsamen Kinder waren aus dem Bürgerkriegsland Syrien über die Türkei nach Deutschland geflohen.
Die 32-jährige Ehefrau wurde am Abend der Tat mit schwersten Kopfverletzungen in ein Trie rer Krankenhaus gebracht, wo sie wenig später starb. Zunächst war noch von einem Sturz der Frau die Rede. Kurz darauf wurde der gleichaltrige Ehemann allerdings unter Totschlagsverdacht festgenommen.
Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft, bestreitet aber nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalt Peter Fritzen, etwas mit dem Tod seiner Frau zu tun zu haben. Die drei Kinder wurden vom Jugendamt in einem Heim untergebracht.
Nicht der erste Streit


Kurz nach der Bluttat sagte Oberstaatsanwalt Ingo Hromada unserer Zeitung, dass bei der Obduktion Verletzungen am Rücken der getöteten Frau festgestellt worden seien. Die Verletzungen deuteten darauf hin, dass der Mann sie bereits früher misshandelt habe. Offenbar sei es schon in ihrem Heimatland Syrien häufiger zu massiven Streitigkeiten gekommen.
Der 32-Jährige habe sich auch deshalb verdächtigt gemacht, weil er widersprüchliche Aussagen gemacht und den Raum zudem gereinigt habe, ehe die Polizei eingetroffen sei - so, als habe er Spuren verwischen wollen.
Augenzeugen beobachteten laut Hromada außerdem, wie der Ehemann eine blutige Matratze nach draußen gebracht habe. Ein weiteres Indiz: Auf den ihm mitgeteilten lebensbedrohlichen Gesundheitszustand der Ehefrau reagierte der Ehemann seinerzeit, als gehe ihn das überhaupt nichts an.
Bei der Obduktion wurde festgestellt, dass das Opfer mindestens acht Kopfplatzwunden mit knöchernen Verletzungen hatte.
Nachdem die Trierer Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, muss nun das Landgericht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Spätestens im Februar dürfte der Prozess allerdings beginnen.