Urteil nach Fußball-Krawallen Nach Angriff auf Eintracht-Fankneipe: Geldstrafe für Koblenzer Hooligan

Trier · Das Amtsgericht Trier hat sich am Donnerstag mit einer Aktion von TuS-Koblenz-Fans beschäftigt, die im September 2021 in Trier aufgegriffen worden. Wie die Richterin die Strafe begründet, obwohl der Angeklagte offenbar nur zugesehen hat.

Wenn Koblenzer Fans in Trier unterwegs sind, werden sie immer von einem Großaufgebot der Polizei begleitet. Das Bild zeigt einen Fan-Marsch im Jahr 2019.  Foto: Archtiv/WIlfried Hoffmann

Wenn Koblenzer Fans in Trier unterwegs sind, werden sie immer von einem Großaufgebot der Polizei begleitet. Das Bild zeigt einen Fan-Marsch im Jahr 2019. Foto: Archtiv/WIlfried Hoffmann

Foto: TV/Wilfried Hoffmann

Die Erinnerung an das erste September-Wochenende 2021 wird wohl nicht so schnell aus der regionalen Fußballgeschichte getilgt. Am 4. September, dem Vorabend des Spiels von Eintracht Trier bei der TuS Koblenz, marschieren zunächst 50 Trierer Hooligans zusammen mit Anhängern befreundeter Clubs aus Berlin und Metz in Koblenz auf. Nach dem eigentlichen Fußballspiel am Folgetag fahren dann 29 Koblenz-Hools nach Trier, um dort aus Rache ein Zeichen zu setzen. Teile der Gruppe stürmen in die Martinsklause, eine Eintracht-Fankneipe in der Nähe des Moselstadions und randalieren dort. Sie werfen einen Stehtisch um, zerschlagen ein Bild samt Rahmen mit Eintracht- Trier-Stickern auf der Theke und schubsen einen Gast gegen die Theke. Danach zieht die Gruppe ab – laut den Ermittlern liegt das daran, dass sie nicht auf Eintracht-Ultras oder –Hooligans getroffen ist. Die Polizei greift die Koblenzer später in der Güterstraße auf. In einem Gebüsch in der Nähe finden sie Boxutensilien – unter anderem szenetypische Beißschutze, Handschuhe und Boxbänder – und Sturmmasken. Eine Trierer Fangruppe, die auf die Koblenzer Randale reagieren will, treiben die Beamten mit Pfefferspray zurück.