Auf dem Weg zur Energie-Kommune

Trier · Trier macht es vor: Mit dem Solarkataster im Internet, dem Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk am Krahnenufer und der Photovoltaikanlage auf dem City-Parkhaus hat die Stadt bei der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) gepunktet. Energiesparend müssen auch Neubauten im Stadtgebiet sein: Auf dem Tarforster Plateau dürfen nur Energiesparhäuser gebaut werden.

 Auf dem Dach der TrierArena ist eine Photovoltaikanalge installiert. Tv-Foto: Archiv/Gabriela Böhm

Auf dem Dach der TrierArena ist eine Photovoltaikanalge installiert. Tv-Foto: Archiv/Gabriela Böhm

Trier. Ob das Dach ihres Hauses für Photovoltaikanlagen zur Stromproduktion oder Solarthermie-Anlagen für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sehr gut, gut, bedingt oder ungeeignet ist, können sich Hausbesitzer im Internet unter www.solardachkataster-trier.de anzeigen lassen - inklusive Rechentool, mit dem Potenzial, Erträge und Kredite ermittelt werden können.
Das Solarkataster ist ebenso wie das Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk am Krahnenufer und das City-Parkhaus mit eigener Photovoltaikanlage ein Grund dafür, dass die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) die Moselstadt im November zur Energie-Kommune des Monats gekürt hat.
"Der Bau von Solaranlagen ist fast überall möglich", sagt Achim Hill, Geschäftsführer der Energieagentur Trier. Allerdings könne es Einschränkungen geben, etwa in der Innenstadt. Auch im Neubaugebiet Castelnau dürfen die Anlagen nicht einsehbar sein. Das Gleiche gelte auch oft für Klimageräte. Wärmepumpen etwa dürften oft nicht an Straßen gebaut werden.
Für den Bau von Erdwärmesonden gibt es strengere Auflagen. "Ausschlussflächen sind im gesamten Innenstadtbereich", sagt Hill. Zudem gebe es oft geologische Gründe, die gegen den Bau sprechen. Des Weiteren darf der Hauseigentümer nur qualifizierte Bohrunternehmen beauftragen. Der Bohrbeginn ist mindestens zwei Wochen im Voraus entsprechend dem Lagerstättengesetz dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz in Mainz anzuzeigen.
Beispiele für Auflagen in der Stadt Trier:
Mariahof: Im Stadtteil Mariahof müssen alle Häuser an das Fernheizkraftwerk, das die Stadtwerke Trier betreiben, angeschlossen werden. Außerdem sind Photovoltaik- und Solaranlagen zugelassen.
BU 13 Im Freschfeld: Wer im Neubaugebiet BU 13 in Filsch ein Einfamilien- oder Kettenhaus bauen möchte, muss sich an den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 halten. Für Mehrfamilien- und Reihenhäuser ist der Bau eines Passivhauses vorgeschrieben. Denn die Stadt will die 7,3 Hektar große Fläche als Modellvorhaben "Energieeffizientes Bauen" umsetzen. Um eine bestmögliche Besonnung und die Voraussetzungen für die Nutzung von Sonnenenergie zu gewährleisten, sollen die Gebäude weitgehend nach Süden bis Westen ausgerichtet werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans im Mai 2011 war ein Nahwärmenetz mit Gas-Blockheizkraftwerk und Solarthermie vorgesehen, um den - wenn auch geringen - Restwärmebedarf zu decken. Vor dem Hintergrund neuer technischer Entwicklungen für kostengünstige Einzellösungen hat die Stadt davon inzwischen wieder abgesehen. Ziel sind nun individuell geplante, energieeffiziente Gebäude.
Bereich der Erhaltungssatzung Saarstraße/Südallee: Für die Häuser ab dem Stadtbad entlang von Südallee und Saarstraße bis zur Löwenbrückener Straße hat die Stadt im Juli dieses Jahres eine Erhaltungssatzung verfügt. Das bedeutet, dass bei allen baulichen Maßnahmen an den erhaltenswerten Gebäuden darauf geachtet werden muss, dass die stadtbildprägendem Gestaltungsmerkmale erhalten bleiben. Damit gilt ein Genehmigungsvorbehalt für die Änderungen der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen wie Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen.

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