Aufenthaltsverbot rechtswidrig: Gericht gibt Fußballfan Recht

Trier · Einem Mitglied der Fußball-Ultra-Fanszene ist von der Polizei zu Unrecht untersagt worden, anlässlich eines Fußballspiels den Stadtbereich Triers zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.


Zwar dürfe die Polizei derartige Verbote aussprechen, im konkreten Fall habe es jedoch an hinreichend gesicherten Tatsachen für die erforderliche Gefahrenprognose gefehlt, so die Urteilsbegründung.
Die Polizei hatte dem Kläger wegen seines erhöhten Gewaltpotenzials verboten, sich im Juli 2013 ein Spiel der Trierer Eintracht im Stadion anzuschauen und sich am Spieltag im Stadtgebiet aufzuhalten (der TV berichtete). Dagegen hatte der Mann geklagt. Seine Begründung: Die Gefahrenprognose sei falsch, es sei ihm bislang nicht nachgewiesen worden, dass er bei einem Eintracht-Spiel im Jahr 2012 tatsächlich eine oder mehrere Straftaten begangen habe. red/woc

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