Aufs Abstellgleis geschoben

TRIER. Ein rechtsextremer Einzelkämpfer sorgt für Unruhe an der Universität Trier. Der NPD-Aktivist Safet Babic kämpft vor Gericht gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), hat jedoch die erste Runde verloren. Das Verwaltungsgericht Trier hat Babics Antrag abgelehnt, dem AStA "allgemeinpolitische Aktivitäten" zu verbieten.

Safet Babic hat seine Gesinnung niemals verborgen. Im Januar zog der Rechtsaußen in das Parlament der Studierenden ein. Zu seinen ersten Aktivitäten gehörte der Antrag, während der Sitzungen des Parlaments die Nationalfahne aufzuhängen. Mit einer von 22 Stimmen steht Babic jedoch oft auf verlorenem Posten. Viele seiner Vorstöße werden mit Gegenanträgen aufs Abstellgleis geschoben, in Amtsdeutsch nennt sich diese Taktik "Nichtbefassung". Manche dieser Vorstöße haben einen gewissen Unterhaltungswert: Im Mai forderte Safet Babic das Frauen-Referat des AStA auf, eine Stellungnahme zum "Sexismus in MTV-Musikvideos" zu veröffentlichen, denn dieser sei "dem deutschen Volke fremd" und widerspreche "germanischem Sittengefühl". Außerdem forderte er eine jährliche Ausstellung, um an den 8. Mai 1945 als "Tag der Niederlage" zu erinnern. "Der Tag, an dem das deutsche Reich zu einer militärischen Kapitulation gezwungen wurde, war keinesfalls ein Tag der Freiheit", schwadroniert Babic. Mit der Universität Trier haben diese Possen nichts zu tun. Doch seltsamerweise bilden solche Hochschul-fremden Aktionen den Kern von Safet Babics Klage gegen den AStA. Er will dem Gremium untersagen lassen, politische Erklärungen abzugeben, "die keinen studien- und hochschulbezogenen Inhalt haben". Er will darüber hinaus unterbinden, dass "Veranstaltungen, Vereine und Verbände finanziell gefördert werden, die keinen konkreten studien- und hochschultypischen Bezug haben". Deshalb sind ihm auch Bestandteile des AStA ein Dorn im Auge: Das Referat für politische Bildung und Antirassismus, das autonome Schwulenreferat, das Referat für Frauen und Lesben und das autonome Referat ausländischer Studierender "lassen auf allgemeinpolitische Aktivitäten schließen". Doch das Verwaltungsgericht Trier hat Babics Antrag abgelehnt. "Wir freuen uns, dass das Gericht sich von diesem rechtsextremen Nörgler nicht instrumentalisieren lässt", sagt AStA-Sprecher Martin Lücker. "Babic beschreitet den Klageweg, weil seine nationalistischen Töne im Studierendenparlament kein Gehör finden. Er glaubt offenbar, die Studierendenvertretung auf diesem Weg zermürben und lähmen zu können." Der Kläger sieht das ganz anders und greift die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts an. "Diese Entscheidung des Gerichts ist sehr AStA-freundlich, lässt aber juristischen Sachverstand vermissen", sagt Babic im TV -Gespräch. "In der zweiten Instanz werden wir auf mehrere formelle Fehler hinweisen." Der Fall wird vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz weiter verhandelt.

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