Außer Radfahren nichts erlaubt

Als Radfahrer darf man die normale Straßenfahrbahn benutzen. Wenn aber das runde blaue Schild mit dem weißen Fahrradsymbol einen Weg neben oder auf einer Straße anzeigt, der für Radfahrer angelegt ist, muss man ihn benutzen.

Trier. (cofi) Andere Fahrzeuge dürfen diese Wege nicht benutzen. Auch Fußgänger haben auf einem "Sonderweg für Radfahrer" nichts zu suchen. Es sei denn, es wird auf dem blauen Schild noch eine Frau mit Kind gezeigt. Rad fahrende Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf Gehwegen fahren und dürfen keine Radwege benutzen.

Im Rahmen der TV-Themenwoche stellt die TV-Redaktion an unterschiedlichen Stellen im Blatt Verkehrszeichen vor. Wer diese Serie verfolgt, hat die Chance, ein Fahrrad zu gewinnen. Dazu einfach die Zeichen ausschneiden und sammeln. Mehr Infos unter www.volksfreund.de/sicher.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort