"Auto-Rambo" soll in Psychiatrie eingewiesen werden

Weil er Anfang Januar in beispielloser Zerstörungswut mit einem Hammer 50 Fahrzeuge zertrümmert haben soll, muss sich ab heute ein 44 Jahre alter Mann vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft will, dass der Mann in die Psychiatrie eingewiesen wird.

 Bei diesem Wagen wurde mit dem Hammer die Rückscheibe eingeschlagen. Foto: TV-Archiv/siko

Bei diesem Wagen wurde mit dem Hammer die Rückscheibe eingeschlagen. Foto: TV-Archiv/siko

Trier. Mitten in der Nacht zum 2. Januar wurden mehrere Anwohner in Trier-Nord durch den Lärm geweckt. "Es krachte, als würde jemand Schüsse abfeuern", erinnerte sich später einer der Ohrenzeugen. Doch es waren keine Schüsse, die der Anwohner gehört hatte, sondern Schläge eines Hammers. Mit dem Werkzeug soll ein 44-jähriger Mann in jener Nacht auf Dutzende Fahrzeuge mehrerer Autohäuser eingeschlagen haben. So heftig, dass etliche Wagen anschließend reif waren für die Schrottpresse. "Es war ein beispielloser Zerstörungs-Feldzug", meinte später einer der ermittelnden Polizisten.

Besonders hart traf es seinerzeit das Trierer Audi-Zentrum, auf dessen Außengelände 33 teils hochwertige Fahrzeuge beschädigt wurden. Nicht ganz so viele Autos waren es auf dem Areal des benachbarten Volkswagen-Händlers. Bei einem BMW-Händler wurde der Wagen eines Kunden malträtiert.

Den in dieser Nacht angerichteten Gesamtschaden schätzen die Ermittler auf über 400 Tausend Euro. Den mutmaßlichen Urheber des Zerstörungs-Feldzugs, einen aus der ehemaligen Sowjetunion stammenden Mann, der sich laut Staatsanwaltschaft als abgelehnter Asylbewerber in Deutschland aufhält, nahm die Polizei noch in der Nacht fest.

Ab heute muss sich der 44-Jährige vor der Ersten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts verantworten. In dem sogenannten Sicherungsverfahren hat die Anklagebehörde die Unterbringung des Angeschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der Grund: Wegen einer bestehenden Wahn-Erkrankung des 44-Jährigen sei auch weiterhin mit erheblichen Übergriffen zu rechnen, so die Staatsanwaltschaft, die davon ausgeht, dass der Mann zur Tatzeit schuldunfähig war.

Das Sicherungsverfahren ist ein besonderes Verfahren im Rahmen der Strafprozessordnung, das dann vorgesehen ist, wenn ein "normales" Strafverfahren gegen den Täter wegen Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit nicht infrage kommt. Das Verfahren ist von vorneherein darauf ausgerichtet, dass der Betroffene in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.

Die Unterbringung in der Psychiatrie ist unbefristet, wird aber jährlich durch ein Gericht überprüft.

Für das Sicherungsverfahren sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Fortsetzung ist am Dienstag, 14. Juli.

Weil bei dem mutmaßlichen Täter kein Geld zu holen sein dürfte, werden die Autohäuser und deren Versicherer wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.

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