Justiz Autos angezündet in Trier: Freispruch für den Brandstifter – aber wieder keine Freiheit

Trier · Warum zündete ein junger Mann 2019 in Trier Autos an? Mit dieser Frage beschäftigte sich erneut das Landgericht Trier. Ergebnis: Der 25-Jährige bleibt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Warum ein Gutachter das vor Gericht empfahl.

 Im Spätherbst 2019 brannten in den Trierer Moselauen Fahrzeuge. Der Brandstifter musste sich nun erneut vor Gericht verantworten.

Im Spätherbst 2019 brannten in den Trierer Moselauen Fahrzeuge. Der Brandstifter musste sich nun erneut vor Gericht verantworten.

Foto: TV/Polizei Trier

Die Szene vor der Dritten Großen Strafkammer gleicht aufs Haar einer Urteilsverkündung der Ersten Großen Strafkammer im August 2020: Teilnahmslos hört der junge Mann mit dichtem schwarzen Bart die Worte des Vorsitzenden Richters Armin Hardt: „Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.“

Nochmals musste sich nun das Landgericht Trier mit dem Fall von zwei in den Moselauen abgefackelten Autos und einem verbrannten Obdachlosenlager unter der Konrad-Adenauer-Brücke befassen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) als Revisionsinstanz das 2020er-Urteil abgewiesen hatte. Nach Ansicht der höchsten deutschen Strafrechtsinstanz hatte das Landgericht im ersten Urteil die sehr engen Voraussetzungen für die unbefristete Einweisung eines Angeklagten in die Psychiatrie zu weiträumig ausgelegt. Und diese Unterbringung ist für die Betroffenen eine der gravierendsten rechtlichen Maßnahmen. Denn anders als bei Gefängnisstrafen mit ihren im Urteil klar festgelegten Haftzeiten gilt bei der psychiatrischen Unterbringung „Ende offen“.

Verteidiger Dr. Thomas Roggenfelder hatte in Karlsruhe erfolgreich Revision eingelegt. Würde sein Mandant diesmal mit vielleicht fünf Jahren Haft abzüglich der bisher schon in der Landesklinik Nette-Gut verbrachten Zeit davonkommen? Doch dann folgt nach einem Verhandlungstag exakt derselbe Schlussstrich unter die drei Brandanschläge in den Trierer Moselauen. Die Brände beunruhigten im Spätherbst 2019 zahlreiche Trierer. Zumal offenbar Trittbrettfahrer damals noch weitere Autos im Stadtbereich angezündet hatten. Doch diese Taten wichen in Art und Weise sehr von den zwei Autobränden ab, die der junge Bitburger gelegt und später auch gestanden hatte.

Am 28. November und 6. Dezember 2019 waren gegen 17.30 Uhr bei der Konrad-Adenauer-Brücke die abgestelltem Autos in Flammen aufgegangen. Berichtet wurde von schnell um sich greifenden Flammen und einem jungen Mann mit Kapuzenjacke, der davonlief. Dann der letzte Vorfall unter der Brücke, als der Angeklagte das Matratzenlager eines Obdachlosen anzündete. Die Polizei hatte ihn zuvor bereits observiert, die Festnahme folgte.

Aber warum legt ein junger Mann völlig grundlos Brände? Der heute 25-Jährige war schon mal als Jugendlicher straffällig geworden, hatte sich dann aber gefangen, Mittlere Reife gemacht und die Fachoberschule besucht. Der große Bruch mit der Familie muss 2019 gekommen sein, als er nach heftigen Streitereien wegen seines häuslichen Fehlverhaltens auszog, die Handelsschule hinwarf und schließlich in einem Trierer Obdachlosenheim Landete. Er hat sich dann auf der Straße durchgeschlagen und zuletzt in einem Trierer Hotel gelebt.

Die Sachverständige im ersten Verfahren stand vor dem Problem, dass der junge Mann jedes Gespräch ablehnte. Gegenüber der Amtsärztin, die ihn nach der Festnahme auf seine Haftfähigkeit untersucht hatte, soll er von Ängsten und Albträumen erzählt haben, die durch durch die Brände verschwunden seien. Die damalige Sachverständige sprach von einem chronischen Krankheitsverlauf. Würde man ihn auf Bewährung entlassen, sei die Wiederholungsgefahr groß. So schickte ihn die Erste Große Kammer 2020 wegen Schuldunfähigkeit in die Psychiatrie.

Nun spricht als Gutachter der Psychiater Wolfram Schumacher-Wandsersleb. Er ist selbst Arzt in der Klinik Nette-Gut bei Andernach und kennt den Patienten seit 15 Monaten. Seine Expertise fällt ungünstig aus, zumal der Angeklagte erst durch gerichtliche Anordnung zwangsmedikamentiert werden konnte. Der Psychiater hat schwerste Bedenken. Er rät zur weiteren unbefristeten Therapie in der Klinik. Die vom Bruder und der Schwester des Angeklagten vorgeschlagene Heimtherapie sei abzulehnen und eher „theoretisch“. Der Mann leide an einer schwer beherrschbaren „Schizophrenia simplex“ (siehe Info), schotte sich auch nach 15 Monaten Psychiatrieaufenthalt von seiner Umgebung ab. Ihn in Freiheit zu entlassen, berge ein hohes Risiko neuer, allgemeingefährlicher Straftaten. So sieht das auch Staatsanwältin Nicole Schneider im Schlusswort. Anders Verteidiger Roggenfelder, der für eine ambulante Therapierung im Familienkreis plädiert. Doch die Entscheidung des Gerichts birgt am Ende keine Überraschung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort