B-51-Klage: Noch kein Urteil zum Ausbau bei Hohensonne

Aach · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat sich gestern mit der Klage eines Landwirts aus Neuhaus gegen den Ausbau der B 51 bei Hohensonne befasst. Es gebe noch keine Entscheidung, so ein OVG-Sprecher.

Dem Kläger werde noch Gelegenheit gegeben, auf ein Schriftstück zu reagieren. Wie berichtet, hatte der Landwirt moniert, dass ein vorgesehener Wirtschaftsweg zwischen Hohensonne und Neuhaus nach Einwänden von Bürgern aus der Planung genommen wurde. Dadurch müsse er Umwege fahren. Außerdem habe er sich zu der Planänderung nicht äußern können. alf

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