B-51-Umbau: Häuser müssen weichen

Aach-Hohensonne · Der geplante Umbau der B 51 bei Hohensonne tritt in eine wichtige Phase: Die Verhandlungen des Bundes über den Kauf von vier Wohnhäusern, die wegen der Verlegung der Straße abgerissen werden sollen, sind weitgehend abgeschlossen. Im Februar wird voraussichtlich das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

 Hohensonne aus der Vogelperspektive. Die rot gekennzeichneten Anwesen will der Bund erwerben und abreißen lassen. TV-Foto: Portaflug

Hohensonne aus der Vogelperspektive. Die rot gekennzeichneten Anwesen will der Bund erwerben und abreißen lassen. TV-Foto: Portaflug

Aach-Hohensonne. "Deutschland ist wiedervereint, Hohensonne nicht" - diesen Spruch lesen täglich Tausende Autofahrer, die auf der B 51 unterwegs sind und den Aacher Ortsteil Hohensonne passieren. Das Protestplakat hat ein Bürger in seinem Garten aufgestellt, um auf die Teilung des Ortes durch die vielbefahrene Bundesstraße hinzuweisen. Auch Fahrzeuglärm und Raser (es gilt Tempo 50) stören die Anwohner. Seit Jahrzehnten fordern sie eine Ortsumgehung, doch dieser Traum, so viel steht heute fest, wird sich aus Kostengründen nicht erfüllen. Stattdessen bleibt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) auch in Hohensonne seinem Konzept für den Ausbau der B 51 zwischen Trier und Bitburg treu: Der Verkehr soll durch Veränderungen auf bestehender Trasse zügiger fließen und darüber hinaus sicherer werden. Wo möglich, werden Überholmöglichkeiten durch den Ausbau von dritten Spuren geschaffen; Kreuzungen werden durch neue Auf- und Abfahrten sowie Unterführungen entschärft. So wurde etwa in Neuhaus verfahren, das ist in Fahrtrichtung Trier die nächste Siedlung nach Hohensonne.
Alte B 51 wird Zufahrtsstraße


In Hohensonne hat der LBM allerdings zu wenig Platz, um die im schmalen Korridor zwischen der Bebauung verlaufende B 51 zu verändern. Um aber dennoch das Ziel zu erreichen, die beiden Wohnbereiche von Hohensonne zu verbinden (geplant ist eine Brücke für Fahrzeuge und Fußgänger) sowie den Ort von Lärm und Verkehr zu entlasten, sollen vier Wohnhäuser abgerissen werden (der TV berichtete). Die Anwesen liegen in Fahrtrichtung Bitburg auf der rechten Seite. Der Raumgewinn ermöglicht es den Planern, die "Bitburger" einige Meter weiter östlich neu zu bauen und sie aus Lärmschutzgründen tiefer zu verlegen. Die alte B-51-Route soll als Zufahrtsrampe zum Ort erhalten bleiben.
"Dass gleich mehrere Häuser abgerissen werden, um Konfliktpunkte zu vermeiden, das habe ich in meinen 15 Jahren beim LBM noch nicht erlebt", sagt Leiterin Edeltrud Bayer. Sie war selbst überrascht, als vor knapp drei Jahren aus den Reihen der Anwohner die Verkaufsbereitschaft ins Spiel gebracht wurde. Heute ist in einem Fall der Kaufvertrag notariell beurkundet, bei den anderen drei Grundstücksbesitzern stehen die Verhandlungen vor dem Abschluss.
"Wir haben einen Kompromiss gefunden, es ist gerecht gelaufen", sagt Rudolf Kimmlingen. Der 75-Jährige hatte ebenso wie seine betroffenen Nachbarn einen privaten Gutachter eingeschaltet, um den Wert von Haus und Grundstück ermitteln zu lassen. Der LBM hatte sich am Verkehrswert orientiert. Voraussichtlich im Februar soll das Planfeststellungsverfahren (siehe Extra) eingeleitet werden. Wenn alles glatt läuft, könnte es im Frühjahr 2013 abgeschlossen sein. Werden Klagen erhoben, kann es erheblich länger dauern. Der Gemeinderat Aach hat der Planung bereits zugestimmt. Der Abriss der Häuser hänge vom Zeitpunkt des Baurechts ab, sagt die LBM-Chefin. Außerdem müsse der Bund die Baukosten von 9,8 Millionen Euro in seinem Haushalt berücksichtigen. Der LBM rechnet für das 1,5 Kilometer lange Teilstück (Details siehe Extra) mit einer Bauzeit von zweieinhalb Jahren.
Laut Prognose wird sich der Verkehr auf der B 51 bis 2025 leicht erhöhen, wobei die Zunahme des Schwerlastverkehrs überproportional hoch ausfällt. Wurden im Jahr 2008 etwa 22 900 Fahrzeuge gezählt (darunter 4300 LKW), soll die Zahl bis 2025 auf 23 300 (4900 LKW) steigen.Extra

Länge Ausbaustrecke: 1,5 Kilometer Querschnitt: 15,5 Meter, davon dreimal 3,5 Meter Fahrbahn, zweimal 0,25 Meter Randstreifen, 0,5 Meter Mittelstreifen plus Bankette Maximale Steigung: sechs Prozent Tieferlegung: bis zu sechs Meter Lärmminderung: bis zu neun Dezibel (entspricht Lärm von rund 3000 Fahrzeugen statt jetzt 23 000 täglich) Anschlussstelle: B 51/L 43 Richtung Aach, K 8 Richtung Kersch Bauwerke: Kreuzungsbrücke Landesstraße und Brücke zwischen Wirtschaftswegen Erdbewegungen: 150 000 Kubikmeter (rund 10 000 LKW-Fuhren), davon sollen 35 000 Kubikmeter nach Aach in den Steinbruch "Schwaller" und 115 000 Kubikmeter zur Geländemodellierung nach Helenenberg. alfExtra

Planfeststellung: Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher "festgestellt" wurde. Ob und wie eine Straße gebaut werden kann, richtet sich nach dem Planfeststellungsbeschluss. Hier werden in einem Akt alle erforderlichen Genehmigungen erteilt. Die Planfeststellung ist in zwei Phasen unterteilt: Erstens: Offenlegung der Pläne bei den betroffenen Gemeinden über den Zeitraum eines Monats. Bürger, die von dem Projekt betroffen sind, können bis zwei Wochen nach der Offenlegung Einwände erheben. Über diese wird bei einem Erörterungstermin diskutiert. Zweitens: Beschlussverfahren. Hier können unter anderem Bürger, Gemeinden und Naturschutzverbände Klage erheben. alf

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