Babic legt Berufung ein

Trier · Gegen seinen Rauswurf aus dem Trierer Stadtrat hat NPD-Kreis chef Safet Babic beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz Berufung eingelegt. Bis zur zweiten Juli-Hälfte hat Babic Zeit, seinen Einspruch zu begründen.

Trier. Safet Babic will mit seiner Berufung vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz gegen das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts vorgehen. Dieses hatte Ende Mai den Beschluss des Trie rer Stadtrats, Babic aus seinen Reihen auszuschließen, bestätigt (der TV berichtete).
Grundlage für den Rausschmiss war Paragraf 31 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Dieser sieht vor, dass Mitglieder von Gemeinderäten ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen einer Straftat eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verbüßen müssen.
Babic war Ende 2011 zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen seinen Ausschluss aus dem Stadtrat hatte der NPDler geklagt und dabei unter anderem behauptet, dass der Rauswurf-Paragraf der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung verfassungswidrig sei.
Liegt dem OVG Babics Berufungsbegründung vor, wird diese der Trierer Stadtverwaltung zugestellt. "Die Verwaltung hat dann etwa einen Monat Zeit, eine Stellungnahme einzureichen", erklärt OVG-Richter Manfred Stamm auf TV-Anfrage. Danach prüft das OVG die Akten und setzt einen mündlichen Verhandlungstermin an.
Bis zum Ende des Verfahrens bleibt der vakante Stuhl im eigentlich 56-köpfigen Trierer Stadtrat unbesetzt. Erst nach Abschluss des kompletten Verfahrens entscheidet sich, ob Babic erneut in den Stadtrat einzieht oder ein anderer NPD-Kandidat für ihn nachrückt. woc

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