Babic-Rauswurf rechtmäßig

Trier · Der Rauswurf des NPD-Kreisvorsitzenden Safet Babic aus dem Trierer Stadtrat ist rechtmäßig. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht nach der Verhandlung vor 14 Tagen so entschieden. Babic kündigte an, gegen des Urteil Berufung einzulegen.

Trier. Safet Babic klagte wegen seines Ausschlusses aus dem Stadtrat gegen die Stadt. Unter anderem behauptete er, der Paragraf 31 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung sei verfassungswidrig (der TV berichtete).
Der Paragraf bestimmt, dass ein Gemeinderat ein Mitglied ausschließen darf, wenn dieses zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird und der Rat der Überzeugung ist, dass derjenige seine "Unbescholtenheit" verwirkt hat.
Babic war im Dezember 2011 wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Nachdem das Urteil im Herbst 2011 rechtskräftig geworden war, schloss der Trierer Stadtrat Babic einstimmig aus seinen Reihen aus. Bei dem Ausschlussverfahren seien keine Formfehler passiert, erklärte das Verwaltungsgericht am Mittwoch per Pressemitteilung. Der Ausschluss-Paragraf 31 sei auch nicht verfassungsrechtlich zu beanstanden.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils - bislang ist im ganzen Land noch kein Ratsmitglied jemals aufgrund des Paragrafen 31 aus einem Gemeinderat ausgeschlossen worden - hat das Verwaltungsgericht Berufung zugelassen.
Oberbürgermeister Klaus Jensen habe das Urteil "mit Genugtuung zur Kenntnis genommen", teilte das Presseamt der Stadt mit. Safet Babic kündigte auf TV-Anfrage an, dass er Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen werde.
woc/cus

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