Banküberfall in Trier: Staatsanwältin fordert acht Jahre Gefängnis

Trier · Im Prozess am Landgericht Trier um den Überfall auf die Deutsche Bank in Trier soll am heutigen Mittwoch um 16 Uhr ein Urteil fallen. Staatsanwältin Frauke Straten hat in ihrem Plädoyer acht Jahre Freiheitsstrafe für den 55-jährigen Angeklagten gefordert, der die Tat gestanden hat.

Banküberfall in Trier: Staatsanwältin fordert acht Jahre Gefängnis
Foto: Martin Schutt (dpa)

Knackpunkt des Prozesses ist die Frage, ob das Gericht zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe eine anschließende Sicherungsverwahrung anordnet. Die Staatsanwältin plädierte dafür, sich diese Anordnung im Urteil vorzubehalten. Die Entscheidung darüber würde dann erst sechs Monate vor der Haftentlassung getroffen.
Anne Bosch, Verteidigerin des Angeklagten, schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwältin in diesem Punkt an. Zur Länge einer angemessenen Freiheitsstrafe machte sie keine Angaben.

Ein Sachverständiger kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der einschlägig vorbestrafte Angeklagte "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" in einer ähnlich schlechten Lebenslage wieder straffällig werde. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien erfüllt.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, am 5. März "ganz spontan" in die Trierer Filiale der Deutschen Bank in der Hosenstraße marschiert zu sein und einen Mitarbeiter mit einer Schreckschusspistole bedroht zu haben. Seine Beute: 16100 Euro. Bisher verbrachte er 24 Jahre seines Lebens im Gefängnis, vor allem wegen Diebstahls, Betrugs und räuberischer Erpressung.

Petra Schmitz, Vorsitzende Richterin der Ersten Großen Strafkammer, kündigte die Bekanntgabe des Urteils für 16 Uhr an.

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