Banküberfall in Trier: Täter muss acht Jahre ins Gefängnis

Trier · Das Landgericht Trier hat einen 55-jährigen Trierer wegen schwerer räuberischer Erpressung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte gestanden, im März die Filiale der Deutschen Bank in Trier überfallen zu haben. Seine Beute: 16100 Euro.

Staatsanwältin Frauke Straten hat in ihrem Plädoyer acht Jahre Freiheitsstrafe für den 55-jährigen Angeklagten gefordert, der die Tat gestanden hat . Eine Sicherheitsverwahrung im Anschluss an die Freiheitsstrafe ordnete das Gericht nicht an. Zur Begründung verwies Petra Schmitz, Vorsitzende Richterin der Ersten Großen Strafkammer, auf das Bundesverfassungsgericht, das die Regelung zur Sicherungsverwahrung 2011 für verfassungswidrig erklärt hatte. Demnach darf der entsprechende Paragraf des Strafgesetzbuchs bis zu einer Neuregelung nur unter "strikter Prüfung der Verhältnismäßigkeit" angewandt werden.

Mitentscheidend für das Gericht sei in diesem Zusammenhang gewesen, dass der Angeklagte dem Bankangestellten zur Drohung keine echte Pistole mit Kugelgeschossen, sondern nur eine Schreckschusspistole mit Gaskartuschen gezeigt habe. Und er habe keine sonstige Gewalt angewandt.

Verteidigerin Anne Bosch kündigte im Gespräch mit dem TV an, auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten.

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