Baumprozess nach zehn Minuten vertagt
Trier · Ein Sachverständiger ist nicht vor Gericht erschienen - deshalb hat Richter Peter Egnolff am Montag die Berufungsverhandlung um das tödliche Baumunglück vom November 2012 auf den morgigen Mittwoch vertagt.
Trier. Der überfüllte Sitzungssaal des Landgerichts Trier zeigt deutlich das enorme öffentliche Interesse an diesem Verfahren. Alle Besucherplätze sind besetzt, Kameramänner und Fotografen halten die letzten Minuten vor Prozessbeginn am Montagmorgen fest. Doch der Vorsitzende Peter Egnolff kann lediglich eröffnen und das Urteil aus erster Instanz verlesen. Danach muss er die Verhandlung auf Mittwoch vertagen. Denn ein Sachverständiger fehlt.
"Er hat die Situation und auch seine Ladung vor Gericht missverstanden", erläutert Egnolff, der in einer kurzen Sitzungspause mit dem Fehlenden telefoniert hat. Doch an diesem Missverständnis scheitert der geplante Ablauf des Prozesses. "Der Sachverständige muss anwesend sein, wenn wir die Aussage des Beklagten hören", sagt der Richter. Und da diese Aussage am Beginn der Beweisaufnahme steht, bleibt nur eine Vertagung.Neues Gutachten
Es ist der Neubeginn eines Verfahrens, das im November 2013 mit einem Schuldspruch geendet hatte. Das Urteil: Der Angeklagte, ein heute 54 Jahre alter Gärtnermeister in Diensten der Stadt Trier, wurde der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Er habe den Sturz der morschen Kastanie, deren Stamm im November 2012 eine 70-jährige Triererin getötet und einen Juristen sehr schwer verletzt hat, durch eine intensive Kontrolle verhindern können und müssen. Sofort nach dem Schuldspruch legte er Berufung ein - deshalb beginnt der gesamte Prozess wieder von vorn (der TV berichtete).
Dennoch hat sich die Ausgangslage geändert. Ein Gutachten, das es in erster Instanz noch nicht gegeben hat, soll in der Berufungsverhandlung präsentiert werden. Hans-Joachim Schulz, ein auf Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau spezialisierter Sachverständiger und Gutachter aus Waldbröl in Nordrhein-Westfalen, wird sein Papier vor Gericht vortragen.
Auf Anfrage des TV skizziert er dessen Inhalt: "Der Beschuldigte hat mich mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Ich stimme dem Urteil aus erster Instanz nicht zu und sehe die Lage fachlich anders."
Schulz kann und will im Vorfeld keine Einzelheiten seines Gutachtens präsentieren, betont aber dessen Kern: "Der tatsächliche Zustand des kranken Baums war unter den gegebenen Umständen für den Angeklagten nicht zu erkennen."
Walter Schrage, dessen Ehefrau Gisela durch den fallenden Stamm getötet worden ist, wird die Berufungsverhandlung als Nebenkläger verfolgen. "Meiner Ansicht nach trägt die Stadtverwaltung einen großen Teil der Verantwortung", sagt Schrage nach der Vertagung des Prozesses. Ein Argument, das bereits in erster Instanz Teil der Urteilsbegründung war. Strafrichter Wolf-Dietrich Strick hatte "eklatante Organisationsmängel" innerhalb der Verwaltung gerügt. "Es war nicht nur was faul am Baum, sondern auch in der Baumpflege."
Die Vertagung hat Auswirkungen auf den gesamten Prozessverlauf. Nach dem ursprünglich geplanten Beginn am Montag waren weitere Termine am 8., 13., 15., 22., 27. und 29. Oktober angesetzt. Die Ladungstermine vieler Zeugen werden sich jetzt ändern. Ob das Verfahren tatsächlich am 29. Oktober abgeschlossen werden kann, steht jetzt noch nicht fest.