Baumprozess: Verurteilter legt keine Revision ein

Trier · Der wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilte Gärtnermeister im Dienst des städtischen Grünflächenamts wird keine Revision einlegen. Das teilte sein Anwalt Roderich Schmitz am Montagabend mit.

Der 54-jährige Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist in zwei Instanzen schuldig gesprochen worden. Sowohl das Amtsgericht im Jahr 2013 als auch das Landgericht im Dezember 2014 entschieden, dass er den Sturz einer Kastanie hätte verhindern können und müssen. Der Baum stand im Rautenstrauchpark und fiel am 22. November 2012 zur Mittagszeit um. Der Stamm verletzte einen 59-jährigen Juristen schwer und erschlug eine 70-jährige Triererin. Der Gärtnermeister war verantwortlich für die Zweitkontrolle von städtischen Bäumen, die als auffällig gemeldet worden waren. jp

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