Baustopp auf dem Petrisberg?

TRIER. Wer zum Petrisberg will, muss zwangsläufig durch Kürenz - es sei denn, er hat einen Hubschrauber zur Verfügung. Da aber die Mehrheit eher mit dem Auto fährt, befürchtet die Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" durch ihren Stadtteil rollende Blechlawinen - und kämpft deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz für einen Baustopp.

Wenn nach dem Ende der Landesgartenschau auf dem Petrisberg weiter gebaut werden soll, muss eine Verkehrsentlastung für Kürenz geschaffen werden - so sieht es die Bürgerinitiative, die als "Wählergruppe Lebenswertes Kürenz" zwei Sitze im Ortsbeirat hat. Durch eine Normenkontrollklage will die Initiative eine weitere Wohnbebauung verhindern. Ob in den Baugebieten Petrisberg-Ost, Belvedere-Süd und Landschaftspark Petrisberg tatsächlich ein Baustopp verhängt wird, soll das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entscheiden. Am Dienstagmorgen fand in Koblenz eine mündliche Verhandlung statt. "Deren Ergebnis wurde uns noch nicht zugestellt", erklärte Ralf Frühauf vom städtischen Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gestern. Noch ist kein Urteil gesprochen - das bestätigt auch Reinhold Schmitt, der Rechtsbeistand der Bürgerinitiative. Nach seiner Einschätzung wird der Senat die OVG-Entscheidung kommenden Dienstag verkünden. "Es zeichnet sich ab, dass der Senat der Argumentation der Stadt Trier nicht folgen wird", sagt Schmitt im Gespräch mit dem TV . "Man wird die drei Bebauungspläne Petrisberg-Ost, Belvedere-Süd und Landschaftspark Petrisberg als nicht wirksam ansehen." Das wäre aus städtischer Sicht eine Katastrophe und ein gewaltiger Bruch in der Umwandlung des Petrisbergs zum attraktiven Quartier. Warum sollte das OVG im Sinne der Bürgerinitiative entscheiden? Rechtsanwalt Schmitt erläutert seine Ansicht: "Die Stadt Trier hat argumentiert, sie wolle die Verkehrsentlastung des Stadtteils Kürenz in einem gesonderten Verfahren umsetzen. Doch dieses Verfahren, das insgesamt 20 Millionen Euro kosten wird, ist finanziell nicht im mindesten gesichert." Die Stadt wäre, so Schmitt, deshalb auf hohe Zuschüsse angewiesen und müsse eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen. "Sollte diese Analyse nicht akzeptiert werden, gibt es keine Zuschüsse und damit auch keine Verkehrsentlastung. Diese Planung ist aus Sicht des Senats zu dünn." Johannes Verbeek hat die Klage im Namen der Bürgerinitiative eingereicht. "Wir haben der Stadtverwaltung mehrfach Gesprächsbereitschaft signalisiert und angeboten, das Problem zu besprechen, ohne dazu ein Gericht einschalten zu müssen", erklärt er. "Dieses Angebot wurde abgelehnt." Verbeek zitiert ein OVG-Urteil vom Juni 2002: "Bereits bei der Beschlussfassung über die entsprechende Satzung muss sichergestellt sein, dass spätestens zum Zeitpunkt der Planverwirklichung festgesetzte Maßnahmen tatsächlich und rechtlich durchgeführt werden können." Sein Fazit: "Alle geplanten Maßnahmen der Stadt Trier sind im Futur und im Konjunktiv formuliert. Die Umgehung ist eine reine Schubladenplanung, von einer zeitgleichen Verkehrsentlastung kann keine Rede sein."

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