Bauwillige in der Warteschleife
Mehring · Viele Familien, die sich im Mehringer Zellerberg ein Grundstück gekauft haben, sitzen auf glühenden Kohlen. Die Erschließung des Baugebiets ist bald abgeschlossen, doch es läuft ein Widerspruchsverfahren. Womöglich kann erst nächstes Jahr gebaut werden.
Mehring. Bauherr Christoph Schmitt hatte sich alles so schön ausgemalt: Wenn die Erschließung des Mehringer Baugebiets Zellerberg im September abgeschlossen sei, würde er mit dem Bauen loslegen. Bis dahin hätte er alles geregelt: Finanzierung, Handwerker, Grundbucheinträge und was sonst noch nötig ist. Doch wie es jetzt aussieht, muss sich Familie Schmitt noch bis zum Frühjahr 2015 gedulden - womöglich sogar noch länger. "Ich bin nur Besitzer eines Weinbergs und befinde mich in der Warteschleife", sagt Christoph Schmitt verärgert. Bald sei der Zellerberg mit seinen 100 Baustellen voll erschlossen, aber niemand könne bauen.Gemeinde will nicht tauschen
Informationen zur Baulandumlegung hat das zuständige Katasteramt Bernkastel-Kues den Grundstücksbesitzern schon im März zugestellt. Dass es zu Verzögerungen kommt, liegt am Widerspruch eines Winzers. Dieser will sich über seine Beweggründe nicht näher gegenüber dem TV äußern. In Mehring ist es aber ein offenes Geheimnis, dass der Winzer auf ein Tauschgeschäft mit der Gemeinde aus ist: seine Parzellen gegen Flächen außerhalb des Baugebiets, die an seine grenzen. Die Gemeinde benötigt den Platz in Moselnähe aber selbst für Festivitäten und hat kein Interesse an dem Deal. "Die rechtlichen Möglichkeiten sind überhaupt nicht gegeben, weil die Tauschfläche außerhalb des Baugebiets liegt", sagt Beigeordneter Erich Bales. Er kann den Unmut der Bauherren verstehen. "Die Leute sind nervös, weil es so lange dauert."
Bales ist jedoch zuversichtlich, dass das Widerspruchsverfahren spätestens im November abgeschlossen ist und die Bebauung danach starten kann. Er weist darauf hin, dass das Baugesetzbuch die Möglichkeit einer "vorzeitigen Besitzeinweisung" zulasse. Dies bedeutet: Wenn unzumutbare Nachteile für die Allgemeinheit zu erwarten sind, kann ein Gericht anordnen, dass ein Grundstück schon vor dem Eigentumswechsel bebaut werden darf.
Volker Rohrbacher vom Katasteramt Bernkastel-Kues ist Vorsitzender des Umlegungsausschusses. Er rechnet damit, dass das zuständige Landesvermessungsamt Koblenz seine Entscheidung über den Widerspruch im Herbst fällen wird. Gegen den dann erlassenen Bescheid könne der Widerspruchsführer Klage einreichen, über die vor dem Landgericht Koblenz verhandelt werde.
Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz war der Zellerberg schon zweimal Gegenstand von Normenkontrollverfahren: Zwei betroffene Bürger hatten Bedenken gegen das Baugebiet vorgebracht. Einmal erfolglos, in dem anderen Fall mit einem Teilerfolg: Die Gemeinde musste das Verbot von Nahrungspflanzen in Hausgärten zurücknehmen. das sie wegen des hohen Kupferanteils im Boden ausgesprochen hatte (der TV berichtete).
Wann die 100 Baustellen am Zellerberg bebaut werden können, steht in den Sternen. Grundstücksbesitzer Markus Christmann hat einen Brief an den Winzer geschrieben, der Widerspruch eingelegt hat. Darin heißt es: "Formaljuristisch ist ihr Handeln sicherlich korrekt, aber für fast 100 Familien hat das fatale Auswirkungen. Ich möchte Sie inständig bitten, Ihren Widerspruch zu überdenken. Nutzen Sie die Chance und stellen Sie sich in den Dienst der Allgemeinheit."Meinung
Bitter für die Bauherren
Die Baulandumlegung im Mehringer Zellerberg ist ein Paradebeispiel dafür, wie das Interesse eines Einzelnen zum Bremsklotz für die Interessen Vieler wird. Es ist gut und richtig, dass Personen, die sich benachteiligt fühlen, Widerspruch einlegen können. Schließlich kann es trotz aller Tausch- und Ausgleichsbemühungen immer zu Härtefällen kommen, die notfalls vor Gericht geklärt werden müssen. Besonders bitter ist es für die Bauwilligen im Zellerberg, dass der Widerspruch nur indirekt mit Flächen im Umlegungsbereich zu tun hat. Denn der Unzufriedene will ja eigenes Bauland gegen Land tauschen, das außerhalb liegt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Widerspruch zwar abgewiesen werden, aber das dürfte für die rund 100 Familien, die baldmöglich bauen wollen, nur ein schwacher Trost sein. Es droht ein Klageverfahren - und das kann die Angelegenheit weiter in die Länge ziehen. Den Familien bringt das nicht nur Ärger und Umplanung, es drohen auch erhebliche finanzielle Nachteile. Am besten für alle Beteiligten wäre es, wenn der Einzelkämpfer zur Vernunft käme und seine sture Haltung aufgäbe. Er könnte sich auf einen Schlag viele Freunde machen. a.follmann@volksfreund.deExtra
Lage: Am westlichen Ortsrand von Mehring oberhalb der B 53 Größe: Zehn Hektar Umlegungsgebiet Baustellen: rund 100 Nähere Beschreibung: Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, zwei und drei Vollgeschosse als Höchstmaß, offene Bauweise Kosten: Quadratmeterpreis rund 110 Euro (erschlossen) alf