Stadtentwicklung Die Altstadt soll ihren Charme bewahren

Schweich · Nach mehreren Bausünden zieht Schweich Konsequenzen und legt verbindliche Regeln für die weitere Entwicklung fest.

 Die Entwicklung zwischen Autobahn (oben) und Hauptverkehrsstraßen (Verlängerung Moselkreisel) wird mit einem Bebauungsplan neu geregelt.

Die Entwicklung zwischen Autobahn (oben) und Hauptverkehrsstraßen (Verlängerung Moselkreisel) wird mit einem Bebauungsplan neu geregelt.

Foto: Portaflug

Das Stadtbild von Schweich hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Und das nicht immer zum Positiven, wie auch der Stadtrat erkannt hat. Insbesondere dem Wildwuchs der „monströsen Bauten” soll ein Riegel vorgeschoben werden.

So hat Stadtbürgermeister Lars Rieger am Mittwochabend auf einer Bürgerversammlung im Alten Weinhaus die großen Wohnblöcke bezeichnet, die jüngst unter anderem in Klosterstraße, Sommergasse und Corneliuspforte hochgezogen wurden.

Nun möchte die Stadt über das Viertel Alt-Schweich einen Bebauungsplan legen, um so die künftige bauliche Entwicklung besser steuern zu können. Das Plangebiet ist etwa 20 Hektar groß und umfasst das Gebiet zwischen der Hauptdurchgangsstraße (Brückenstraße, Richtstraße) und der Autobahn.

Im Alten Weinhaus nahmen etwa 60 Bürger die Gelegenheit wahr, sich in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Info) vom Planungsbüro Stadt-Land-plus (Boppard) über Zweck und Ziele des Bebauungsplans informieren zu lassen.

Worum es geht, fasst der Senior­chef von Stadt-Land-plus, Friedrich Hachenberg, so zusammen: „Wir wollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die den öffentlichen und privaten Interessen gleichermaßen gerecht wird und den Wohnfrieden sichert.” Festgesetzt werden im Bebauungsplan Alt-Schweich zahlreiche Parameter, darunter Baugrenzen wie Abstände zu Straßen und Grünstreifen, Dachformen (geneigte Dächer), Materialien (ortstypisch!), die Gartengestaltung (keine Schottergärten) sowie Hausgrößen. Sechs bis acht Wohnungen pro Gebäude sollen im stark verdichteten Bereich entlang der Hauptverkehrsstraßen möglich sein, maximal zwei bis vier Wohnungen in den Randwohnlagen.

Übergeordnetes Ziel ist es nach Mitteilung von Planer Philipp Hachenberg, den Charakter des historisch gewachsenen Ortskerns von Alt-Schweich mit den vielfach noch bäuerlich und handwerklich geprägten Gebäuden und Höfen zu erhalten. Hachenberg: „Wir wollen nicht konservieren, sondern weiterentwickeln.” Man wolle so viele Nutzungen zulassen wie möglich, allerdings kein „störendes Gewerbe”, wozu beispielsweise Bordelle und Spielhallen zählen.

Die Bereiche Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie und Gewerbe sollen laut Hachenberg gleichberechtigt nebeneinander stehen. Er macht deutlich, dass die Regelungen des künftigen Bebauungsplans nur Neu- oder Umbauten betreffen. Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz.

Dass es zu Härtefällen kommen kann, zeigt die Wortmeldung eines Bürgers von Alt-Schweich. Er sagt, er könne durch die geplante Abstandsregelung zum Föhrenbach (fünf Meter, wo bereits Gebäude stehen, ansonsten zehn Meter) „nichts mehr mit seinem Grundstück anfangen”, wenn er es später einmal verkaufen wollte. Es werde bei Abständen zur Straße und zum Bach mit zweierlei Maß gemessen. Die Planer betonen in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des Grünstreifens entlang des Föhrenbach als „grüne Lunge” von Schweich.

Andere Hausbesitzer erkundigen sich nach der Zu- und Abfahrtsregelung von öffentlichen Parkplätzen, die im Quartier vorgesehen sind, nach möglichen Befreiungen für Dachüberstände und nach verkehrsberuhigten Zonen. Eine Bewohnerin von Alt-Schweich thematisiert den starken Verkehr in den schmalen Gassen („Da haben Erwachsene schon Probleme und Kinder erst recht ...”) Man erarbeite ein Bau- und kein Verkehrskonzept, betonen die Planer. Sie verweisen darauf, dass derzeit noch ein Lärmschutzgutachten in Arbeit ist.

Planer und Stadtbürgermeister sagen zu, sich die angesprochenen Punkte „noch einmal genauer anzugucken”. Einige der vorgebrachten Fälle werden als Bauanträge ohnehin noch im Stadtrat behandelt. Das gilt auch für die vorgesehene Erweiterung des im Plangebiet Alt-Schweich liegenden Spielplatzes Uhlengarten. Er soll zu einem Mehrgenerationenspielplatz ausgebaut werden. (Einen ausführlichen Bericht über die Stadtratssitzung vom Donnerstagabend lesen Sie in der Samstagausgabe).

Nach der Behandlung im Stadtrat soll der Bebauungsplan Alt-Schweich nochmals in einer Anliegerversammlung vorgestellt und diskutiert werden. Der Satzungsbeschluss, also die Rechtsverbindlichkeit, wird laut Vater und Sohn Hachenberg für Sommer/Herbst 2020 angestrebt.

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