Behörden Anruf und Online-Formular statt Behördengang

Trier · Beerdigungen, Trauungen und Urkunden: Die Stadt informiert darüber, wie Bürger ihre Anliegen an Ämter erledigen können.

 Den Gang zum Trierer Rathaus sollen Bürger wenn möglich in der kommenden Zeit vermeiden.

Den Gang zum Trierer Rathaus sollen Bürger wenn möglich in der kommenden Zeit vermeiden.

Foto: Christiane Wolff

Die Stadt Trier ändert das Prozedere bei ihren Ämtern, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Friedhofsverwaltung und Beisetzungen: Die Friedhofsverwaltung der Stadt Trier ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Termine müssen vorab telefonisch 0651/718-2673 vereinbart werden. Die Friedhofsverwaltung ist darüber hinaus per E-Mail ­
(kerstin.koeditz@trier.de) erreichbar.

Die Beisetzung auf den Friedhöfen kann, weil unter freiem Himmel, auch unter größerer Beteiligung von Trauernden stattfinden. Die notwendigen Hygienevorschriften sind zu beachten. Für die Trauerfeiern in den städtischen Friedhofshallen gelten ab sofort Einschränkungen. Die Kapazität der großen Friedhofshalle auf dem Hauptfriedhof wird auf maximal 75 Personen beschränkt. Die Friedhofsverwaltung bittet darum, die kleineren Friedhofshallen aufgrund der beengten Räumlichkeiten nicht zu nutzen, zumindest aber die notwendigen Hygienevorschriften dringend zu beachten

Amt für Soziales und Wohnen/Jugendamt: Die Verwaltungsgebäude II und IV am Augustinerhof, in denen das Jugendamt und das Amt für Soziales und Wohnen ansässig sind, sind derzeit nicht ohne weiteres für den Publikumsverkehr erreichbar. An den Eingängen wurde eine Zugangspforte eingerichtet, an der die Besucher ihr Anliegen schildern. Wo ein persönlicher Kontakt mit einem Mitarbeiter nicht zwingend notwendig ist, wird dies vermieden und die Personen werden zurückgerufen. Wo Vorsprachen dringend notwendig sind, werden sie unter Beachtung der empfohlenen Hygieneregeln ermöglicht.

Standesamt: Das Standesamt Trier ist aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus für persönliche Vorsprachen geschlossen. In dringenden Fällen ist eine Vorsprache mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich. Personenstandsurkunden jeglicher Art (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sowie deren Registerauszüge) sollten ausschließlich online beantragt werden.

Nach jetzigem Stand werden alle verbindlich zugesagten Eheschließungen im Turm Jerusalem und in den Viehmarktthermen auch stattfinden. Das Standesamt bittet jedoch aufgrund der aktuellen Situation darum, die Hochzeitsgesellschaften im Turm Jerusalem und in den Viehmarktthermen möglichst klein zu halten. Sie sollten einschließlich Brautpaar nicht mehr als zehn Personen umfassen. Auch bei dieser Zeremonie sollte auf Händeschütteln verzichtet werden.

Die Online-Formulare zur Anforderung der Personenstandsurkunden finden sich unter: www.trier.de/rathaus-buerger-in/buergerservice/formulare

Das Standesamt ist telefonisch unter folgenden Nummern erreichbar:
Anmeldung zur Eheschließung, Namenserklärung, Kirchenaustritte: 0651/718-1349, -1341, 1342, 1340,
Ausstellung von Personenstandsurkunden: 0651/718-1343, -2348,
Anzeige von Geburten: 0651/718-1344, -1347,
Anzeige von Sterbefällen: 0651/718-1346,
Sonstige Anfragen, Allgemeines: 0651/718-1349.

Ordnungsamt: Auch beim städtischen Ordnungsamt wird wegen der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus ab sofort der gesamte Publikumsverkehr auf dringende Fälle beschränkt.

Einwohner mit wichtigen Anliegen werden gebeten, Termine unter den Nummern 0651/718-2325 oder -2329 telefonisch zu vereinbaren. Darüber hinaus können sie auf die Vordrucke unter www.trier.de/rathaus-buerger-in/buergerservice/formulare/ zurückgreifen. Trierer Bürger können die ausgefüllten Formulare per E-Mail (ordnungsamt@trier.de) oder Fax (0651/718-1328) einreichen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort