Behörde erlaubt Pfalzeler Recyclingfirma Wiederaufnahme des Betriebs unter Auflagen

Trier · Das Pfalzeler Recyclingunternehmen Eu-Rec, das wegen Geruchsbelästigungen in der Kritik steht und kürzlich von der Aufsichtsbehörde stillgelegt worden war, darf seinen Betrieb wieder aufnehmen - unter Auflagen.

 Die Forderungen des Pfalzeler Ortbeirates hinsichtlich der Firma Eu-Rec sind erhört worden. Das Recyclingunternehmen musste den Betrieb vorübergehend einstellen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Die Forderungen des Pfalzeler Ortbeirates hinsichtlich der Firma Eu-Rec sind erhört worden. Das Recyclingunternehmen musste den Betrieb vorübergehend einstellen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord am Dienstag mitteilte, solle ein neuer Betriebsleiter dafür sorgen, dass alle Vorschriften des Imissionsschutzrechtes eingehalten werden. Der Umwelttechnik-Ingenieur sei - unabhängig vom Einfluss der bisherigen Geschäftsführer - allein entscheidungsbefugt, den Betrieb der Anlage einzuschränken oder ganz einzustellen.

Das Gesetz, so die SGD Nord, erlaube unter bestimmten Voraussetzungen, dass sich Geschäftsführer von Unternehmen durch eine Person vertreten lassen. Diese Person müsse Gewähr dafür bieten, dass alle immissionsschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Von dieser Möglichkeit habe die Eu-Rec GmbH Gebrauch gemacht. Die SGD habe die Stellvertretererlaubnis erteilt. Allerdings könne diese Erlaubnis jederzeit wieder durch die SGD entzogen werden, wenn der Betrieb auch unter dem neuen Verantwortlichen nicht im Einklang mit den gesetzlichen Regeln ablaufe.

Das Unternehmen steht seit langem wegen Geruchsbelästigungen in Pfalzel in der Kritik. Eine Panne in einem Lüftungsmotor und der daraus resultierende Gestank hatte schließlich Anfang Juni dazu geführt, dass die SGD Nord dem Unternehmen den Betrieb untersagt hatte . (red)

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