Behörden befreien 65 Hunde

Auf einem Hof nahe Schweich hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gestern 65 Hunde beschlagnahmt und in die Obhut verschiedener Tierheime im Land gegeben. Der Grund: Die Tiere seien nicht artgerecht untergebracht gewesen.

 Tierpfleger Dennis Werni betreut im Tierheim Trier-Zewen zwei der Australien Shepherds aus dem Hundehof bei Schweich, der gestern geräumt wurde. TV-Foto: Friedemann Vetter

Tierpfleger Dennis Werni betreut im Tierheim Trier-Zewen zwei der Australien Shepherds aus dem Hundehof bei Schweich, der gestern geräumt wurde. TV-Foto: Friedemann Vetter

Schweich/Trier. Bereits vorige Woche hatte das Kreisveterinäramt versucht, einen Großteil der Australien Sheperds auf einem Hof nahe Schweich abzutransportieren, weil die Tiere im Schmutz lebten und nicht angemessen betreut werden konnten. Doch ein Anwalt des Hundehalters hatte dies verhindern können (der TV berichtete). Am Mittwoch wies das Verwaltungsgericht Trier laut einer Mitteilung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg einen Eilantrag des Hundehalters ab, der seine Tiere behalten wollte. Dem Mann war bereits im Sommer die Lizenz als Züchter entzogen worden. Mit Frist zum 30. November hätte er nach Auskunft von Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung, selbst seinen Tierbestand reduzieren können. Doch dieser Aufforderung war er nicht nachgekommen. Gestern nun haben Veterinäramt, Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr gemeinsam Fakten geschaffen. 40 Tiere habe der Besitzer behalten dürfen, sagt Müller. Die übrigen verteilte das Tierheim Trier-Zewen auf verschiedene Einrichtungen im Land. "Die Hunde sind alle sehr verträglich, aber waren etwas verschmutzt", sagte Andreas Lindig, der Leiter des Tierheims in Zewen.

Von den beschlagnahmten 50 erwachsenen Hunden wurden 33 laut Lindig sofort in andere rheinland-pfälzische Tierheime gebracht, 17 Tiere blieben vorerst in Trier. Unter diesen sind auch 15 Welpen, die noch zu jung sind, um sie schon von ihren Müttern trennen zu können. 15 Shepherds können laut Lindig demnächst an neue Herrchen vermittelt werden.

Der Hundehalter, dessen Tiere beschlagnahmt worden sind, war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Kosten für die Befreiungsaktion wird wohl der Steuerzahler tragen. Zwar bezeichnet die Kreisverwaltung ihre Zahlung für die Unterbringung im Tierheim als "Vorlage", die theoretisch zurückfließt. Doch laut Lindig sind die Kosten für die (auch ärztliche) Versorgung so hoch, dass die Tierschutzvereine der öffentlichen Hand nichts zurückzahlen.

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