Benutzung auf eigene Gefahr

Die Markusbergstraße ist sicher ein krasser Fall, aber sie steht stellvertretend für viele marode Straßen in der Region. Das Problem liegt auf der Hand: Es fehlt das Geld zum Ausbau. Selbst um provisorisch die größten Löcher zu stopfen, haben Bund, Land oder Kommunen oft keine Mittel zur Verfügung oder sie planen sie nicht für diesen Zweck ein.

Doch dürfen Straßen so weit herunterkommen, dass sie eine Gefahr für Leib und Leben ihrer Benutzer werden? Eindeutig nein - der Verkehrssicherungspflicht muss Rechnung getragen werden. Doch diese Verordnung lässt breiten Spielraum für Interpretationen; und die Rechtsprechung schützt ganz klar die Baulastträger, also diejenigen, die die Straßen zu unterhalten haben. Deutsche Gerichte haben bereits klargemacht, dass Warnschilder als Sicherungspflicht ausreichen. Auch ist gängige Rechtsauffassung, dass sich Straßennutzer den Verhältnissen anpassen müssen. Das heißt für die Markusbergstraße: Benutzung auf eigene Gefahr! Die Stadt Trier kann also getrost zusehen, wie die Schlaglöcher noch tiefer werden. Wer dadurch einen Unfall baut, ist selber schuld. Schließlich hätte er durch die Tempo-30-Schilder und den Hinweis "Gefährliche Wegstrecke" gewarnt sein müssen. Sicher ist es nachvollziehbar, dass die Stadt Trier mit ihren äußerst begrenzten Straßenbaumitteln zunächst einmal Hauptverkehrsstraßen wie Zurmaiener Straße, Südallee und Kaiserstraße saniert. Aber es darf auch nicht sein, dass Nebenstrecken wie die Markusbergstraße auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden und die Verkehrssicherungspflicht, die eigentlich die Auto- und Zweiradfahrer schützen soll, zur Farce wird. Aber so weit muss es nicht kommen. Da sowohl die Stadt Trier als auch die Gemeinde Trierweiler als Anrainer der Straße ein Interesse am Ausbau haben sollten, böte sich in diesem Fall eine gebietsübergreifende Zusammenarbeit an. a.follmann@volksfreund.de

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