Urteil Beratung für Schwangere: Landkreis Trier-Saarburg muss mehr zahlen

Trier · Im Streit zwischen Trier und dem Kreis Trier-Saarburg über die Finanzierung der gemeinsamen Hilfeeinrichtungen für schwangere Frauen gibt das Gericht der Stadt Recht.

 Schwanger, und was nun? In Trier gibt’s drei Beratungsstellen für alle Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Per Gericht ist der Landkreis verpflichtet worden, sich angemessen an der Finanzierung der Stellen zu beteiligten.

Schwanger, und was nun? In Trier gibt’s drei Beratungsstellen für alle Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Per Gericht ist der Landkreis verpflichtet worden, sich angemessen an der Finanzierung der Stellen zu beteiligten.

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

Schwangere, die sich nicht in der Lage sehen, das Kind auszutragen, dürfen in den ersten 12 Wochen nach der Befruchtung abtreiben. Voraussetzung ist eine Beratung bei einer spezialisierten und zugelassenen Stelle. Die Frauen erhalten dann einen Beratungsschein, mit dem sie nachweisen können, dass sie sich vor der schwerwiegenden Entscheidung über Hilfemöglichkeiten informiert haben. Im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier gibt es zwei Beratungsstellen, die diese Scheine nach den gesetzlichen Vorgaben ausstellen: Pro Familia und das Diakonische Werk.