Justiz Doch nicht doppelt abgerechnet: Berufungsgericht spricht Trierer Anwalt frei

Trier · Eine Berufungsverhandlung am Landgericht Trier bringt einem Juristen Genugtuung. Sprach ihn eine Strafrichterin am Amtsgericht Trier vor einem Jahr noch des Betrugs schuldig, sah es die zweite Instanz anders. Wie die Richterin die Entscheidung begründet.

Berufungsgericht spricht Trierer Anwalt frei ​- doch nicht doppelt abgerechnet
Foto: dpa/Stefan Puchner

Für einen Rechtsanwalt aus dem Landgerichtsbezirk Trier ist der 17. Mai 2022 ein ziemlich mieser Tag. Petra Nicklas, Strafrichterin am Amtsgericht Trier, verurteilt den damals 59-jährigen, einschlägig vorbestraften Juristen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die sie zur Bewährung aussetzt. Laut dem damaligen Urteil hat sich der Jurist Vorschüsse durch einen Mandanten auszahlen lassen, die er danach bei der Abrechnung der Anwaltsgebühren mit dem Gericht als Pflichtverteidiger nicht angegeben haben soll.