Beschlossen: Der FWG-Antrag zur Tankstelle Ostallee

Wortlaut des nun beschlossenen Antrag der FWG

"1. Die städtebauliche Zielsetzung, das Grundstück Gemarkung Trier, Flur 15 Nr. 218/5 (Tankstelle Ostallee) dem Grün des Alleenrings zuzuführen, wird zunächst nicht weiter verfolgt. Der in nichtöffentlicher Sitzung des Dezernatsausschusses IV vom 03.03.2009 getroffene Beschluss zu der Vorlage 033/2009 wird daher ausgesetzt.

2.

Der Stadtvorstand wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Ziel einer Verlängerung des Pachtvertrages wieder aufzunehmen, hierbei insbesondere die Belange des Lärmschutzes zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr durch verbindliche Regelungen besonders zu berücksichtigen und den Stadtrat zeitnah durch Sachstandsberichte zu informieren, um ggf. rechtzeitig eine Neuausschreibung des Grundstücks zwecks gewerblicher Nutzung durch Betrieb einer Tankstelle auch zukünftig zu ermöglichen."

Begründung:

Der Dezernatsausschuss IV hat in nichtöffentlicher Sitzung am 03.03.2009 beschlossen, den Pachtvertrag mit dem jetzigen Nutzer nach dem 31.12.2012 nicht mehr zu verlängern. Da der Stadtvorstand an diesen Beschluss gebunden ist, bedarf es zunächst der Aufhebung dieser Grundsatzentscheidung.

Nach jetziger planerischer Zielsetzung des Stadtvorstandes soll das Gelände der Tankstelle Ostallee dem Grün des Alleenrings zugeführt werden. Der hierdurch erforderliche und eingeplante Rückbau des Tankstellengeländes ist einer breiten öffentlichkeit erst seit 2011 bekannt geworden. 4.500 Unterschriften wenden sich gegen eine Schließung der Tankstelle. Dies zeigt deutlich auf, wie wichtig diese zentral gelegene Nahversorgungseinrichtung für eine Mehrheit der Bevölkerung ist.

Eine Umsetzung der Zielsetzung des Stadtvorstandes würde im Endergebnis die Vernichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bedeuten sowie den Verlust von Einnahmen der Stadt zu einer Zeit, in der auch für das Haushaltsjahr 2012 ein desaströser Haushalt im Entwurf vorgelegt wurde. Der beabsichtigte Beitritt der Stadt zum kommunalen Entschuldungsfonds des Landes erfordert zwingend, dass die Stadt Einnahmemöglichkeiten ausschöpft und Ausgaben auf ein erforderliches Maß beschränkt. Die vom Stadtvorstand bekräftigte Absicht, den Alleenring in einer Zeit der finanziellen Notlage der Stadt umzubauen, widerspricht daher haushaltspolitischen Zwängen.

Zudem würden durch einen völligen Wegfall der Tankstelle die insbesondere von einigen benachbarten Grundeigentümern beklagten Probleme, verursacht durch Alkoholisierte, nicht entfallen, sondern lediglich verlagert werden. Hinsichtlich der Bekämpfung von Lärm und Verunreinigungen durch Alkoholisierte bedarf es deshalb einer eigens erarbeiteten strategischen Konzeption der Stadt. Die Lärmbelästigungen, die unmittelbar durch den Betrieb der Tankstelle verursacht werden, lassen sich durch vertragliche Vereinbarungen und auch zukünftiger Einhaltung gesetzlicher Regelungen auf ein zumutbares Mindestmaß reduzieren.

Weitere Begründung erfolgt mündlich."

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