Beschluss zur Ortsumgehung steht bevor
Nächster Schritt auf dem Weg zur Ortsumgehung B 51/Konz-Könen: Der LBM Rheinland-Pfalz will in diesem Halbjahr noch einen Planfeststellungsbeschluss fassen. Wann es zum Baurecht kommt, hängt davon ab, ob und wie stark gegen den Beschluss geklagt wird.
Konz-Könen. Über vier Jahrzehnte kämpfen sie für eine Ortsumgehung der Bundesstraße 51 um ihren Stadtteil herum. Nun sehen sich die Könener ihrem Traum ein Stückchen näher. "Der Planfeststellungsbeschluss für die dringend benötigte Ortsumgehung Konz-Könen wird noch vor dem 30. Juni 2009 erfolgen. Dies hat der Landesbetrieb Mobilität dem Wahlkreisabgeordneten für Trier und Trier-Saarburg, Bernhard Kaster, fest zugesagt", heißt es in einer Pressemitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten.
Bagger rücken im Sommer noch nicht an
Offenbar liegt die Planfeststellungsbehörde, der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz in Koblenz, mit der Prüfung der Ergebnisse aus den Anhörungsverfahren zu der neuen Trassenplanung in den letzten Zügen. "Wir haben die Zielvorstellung, dass bis Ende des zweiten Quartals 2009 der Beschluss fertig ist", bestätigt Gerhard Böttcher, Leiter der Planfeststellungsbehörde. Die geänderte Lösung für die Anschlussstelle Tawern habe für eine zeitliche Verzögerung gesorgt. Die Nachricht des baldigen Fortschritts freut die Könener Bürgerinitiative. Sprecher Peter Rotthaus erfährt durch den TV von den Entwicklungen: "Das ist eine überaus erfreuliche Nachricht." Das Verfahren habe lange stillgestanden, doch nun sei eine Grundlage absehbar, mit der sich weiterarbeiten ließe.
Allein wegen eines Beschlusses wird im Sommer aber noch kein Bagger anrollen, um die Trasse auszuheben. "Wir haben mit dem Beschluss noch lange kein Baurecht", betont LBM-Geschäftsführer Bernd Hölzgen. Innerhalb einer Monats-Frist könne gegen den Beschluss geklagt werden. Und erst, wenn etwaige Klagen abgewiesen wären, wäre der Weg frei fürs Baurecht. Solche Klagen will Rotthaus nicht ausschließen.