Eine echte Trierer Eigenart Lädt man sich Freunde ein, braucht man einen Besucherparkschein

Trier · In Bewohnerparkzonen haben Autos von außerhalb nichts zu suchen. Es sei denn, der Fahrer hat einen Gästeparkschein bei der Stadt erworben. Dafür muss er allerdings Geduld haben.

 In Bewohnerparkzonen dürfen nur Bewohner mit einer Genehmigung ihre Fahrzeuge abstellen. Auswärtige auch. Wenn sie einen Besucherparkausweis haben.

In Bewohnerparkzonen dürfen nur Bewohner mit einer Genehmigung ihre Fahrzeuge abstellen. Auswärtige auch. Wenn sie einen Besucherparkausweis haben.

Foto: TV/Harald Jansen

Autobesitzer in Trierer Bewohnerparkzonen müssen inzwischen 200 Euro pro Jahr zahlen, damit sie ihr Fahrzeug innerhalb der Zone am Straßenrand abstellen dürfen. Autos aus anderen Stadtteilen oder aus anderen Städten und Kreisen haben dort nichts verloren. Wer erwischt wird, muss zwischen zehn und 50 Euro zahlen. Doch es gibt einen Ausweg. Und der heißt Besucherparkausweis.